Ablehnung des Gnadengesuches

Zum Tode Verurteile können Gnadengesuche einreichen. Die Ablehnung des Gnadengesuchs ist Voraussetzung für die Vollstreckung des Urteils. Roland Freisler, zu dieser Zeit Staatssekretär im Reichsjustizministerium, lehnt am 1. Juni 1942 das Gnadengesuch von Fritz Hoffmann ab, der wegen kommunistischer Aktivitäten vom „Volksgerichtshof“ zum Tode verurteilt worden ist.