Heinrich Belohlavek

26. September 1889, Wien – 2. März 1943
Heinrich Belohlavek wird am 26. September 1889 in Wien als Sohn eines Schneiders geboren. Nach dem Besuch der Volks- und Bürgerschule erlernt er den Beruf des Drehers und nimmt als Soldat am Ersten Weltkrieg teil. Zwischen 1926 und 1933 gehört er der Sozialdemokra­tischen Partei Österreichs an. Im Juli 1934 wird er wegen „marxistischer Betätigung” festgenommen und in das Lager Wöllersdorf verschleppt, nach einiger Zeit jedoch aus Mangel an Beweisen entlassen.
Belohlavek wird im Sommer 1938 für die verbotene Kom­munistische Partei Österreichs als Mitglied ange­worben. In der Folgezeit verbreitet er kommunistische Flugschriften und ist an der Sammlung von Geldern für die Familien von Inhaftierten beteiligt.
Belohlavek wird am 8. Juli 1941 festgenommen und vom 5. Senat des „Volksgerichtshofs” am 9. Oktober 1942 we­gen „Vorbereitung zum Hochverrat” zum Tode verurteilt. Laut Urteil hat er mit weiteren Ange­klagten durch „Her­stellung eines organisatorischen Zusammenhalts” und durch „Verbreitung von Schriften” ein „hochverräteri­sches Unternehmen” vorbereitet. Er wird am 2. März 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte des Strafgefängnisses Plötzensee von Heinrich Belohlavek

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Anklage des „Volksgerichtshofs” gegen Heinrich Belohlavek und weitere Personen vom 16. Juni 1942

Bundesarchiv R 3017/24838

Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Heinrich Belohlavek und weitere Personen vom 9. Oktober 1942

Bundesarchiv R 3017/24838

An den
Führer des großdeutschen Reiches
Adolf Hitler,
Berlin, Reichskanzlei

Als Ehefrau des Metallarbeiters Heinrich Belohlavek, geb. 26.IX.1889. in Wien, wohnhaft Wien X/75 Ledeg. 35 II/12a, bitte ich, das gegen meinen Mann ausgesprochene Todesurteil Akt I 7. 186/42 5 H. 117/42 in eine Gefängnisstrafe zu verwandeln.

Am 10. Oktober 1942 hat der Volksgerichtshof, Berlin W 9, Bellevuestraße 15, meinen Mann wegen Hochverrat zum Tode verurteilt. Dies wurde mir dortselbst mitgeteilt, als ich durch zwei Briefe meines Mannes die ich kurz hintereinander bekam, beunruhigt sofort an dieser Stelle Erkundigungen einzog.
Die Begründung des Urteils, daß mein
Mann politisch gegen die Nationalsozialistische Staatsform verstoßen hat, ist für mich unfaßlich, da ihn doch der Nationalsozialismus wieder in den Arbeitsprozeß eingesetzt hat nach einer acht Jahre dauernden Arbeitslosigkeit. Da mein Mann Spezialist ist in seinem Beruf, verdiente er auch schön und hatte bestimmt keinen Grund unzufrieden zu sein. Zu Hause hat sich mein Mann in keiner Weise gegen die bestehende Staatsform ausgesprochen da er wußte daß ich ein Herzleiden und Galleleiden habe und mir jede Aufregung schadet. Ich war daher zu Tode erschrocken als mir die Herrn der Gestapo mitteilten daß mein Mann vom Betrieb aus verhaftet wurde.
Ich wende mich daher an Sie, mein Führer, mit der flehentlichen Bitte, einer leidenden Frau wenn nur irgend möglich das Leben ihres Mannes, der weder Trinker noch Raucher, noch Spieler ist und in jeden Betrieb zu jeder heiklen Arbeit gestellt wurde, zu erhalten.
Bitte geben Sie, mein Führer, meinem Manne noch einmal die Gelegenheit sein fachliches Können zu beweisen und ich bin überzeugt daß er sein ganzes Können in den Dienst des deutschen Volkes stellen wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie, mein Führer nochmals um Gnade und um das Leben meines Mannes.

Mit deutschem Gruß
Therese Belohlavek.
Wien X/75,
Ledegasse 35 II/12a.

Wien, 28. Nov. 1942.

Gnadengesuch von Therese Belohlavek für ihren Mann vom 28. November 1942

Bundesarchiv R 3017/24859

Berlin-Plötzensee, den 30. November 1942

An den
Herrn Oberreichsanwalt.
in Berlin W.9.

Hierdurch bitte ich, der unterzeichnete Belohlavek Heinrich geboren 26.9.1889 in Wien, der durch Urteil des Volksgerichtshofes vom 9. Oktober 1942 zum Tode verurteilt worden ist,
um Begnadigung.
Ich bitte, bei der Würdigung meiner Handlungsweise berücksichtigen zu wollen, daß ich doch nur in ganz geringen Umfange tätig gewesen, für den vom Volksgerichtshof festgestellten Sachverhalt ist nach meiner Auffassung die erkannte Todesstrafe zu hart und dürfte eine geringere freiheitsstrafe eine ausreichende Bestrafung sein und auch den Strafzweck erfüllen.
Zu berücksichtigen ist hierbei auch, daß ich mir über die Tragweite meiner Handlung und die hier für das deutsche Volk etwa eintretenden folgen nicht klar bin, da ich selbst deutscher Nation und ein einfacher Arbeiter, der nur seiner Arbeit und meiner Familie gelebt und durch andere zu dieser Tat verführt worden
bin. Ich habe leider diesen Anderen Glauben geschenkt. Ich bitte berücksichtigen zu wollen, daß ich mein unrechtmäßiges Verhalten und meine Handlungsweise ernstlich bereue. Ich werde, wenn mir die Möglichkeit hierzu gegeben, durch mein späteres Leben beweisen, daß ich stets meine Pflicht im Staate erfüllen werde.
Aus all diesen Angaben bitte ich um „Begnadigung”.

Berlin-Plötzensee Belohlavek Heinrich.

Gnadengesuch von Heinrich Belohlavek vom 30. November 1942

Bundesarchiv R 3017/24859

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