Reinhold Böse

19. Juli 1911, Berlin – 29. Juni 1944
Reinhold Böse, der unter einer Epilepsieerkrankung leidet, verbringt große Teile seiner Kindheit und Jugend im Erziehungsheim sowie in der „Anstalt für Epileptische Wuhlgarten” bei Biesdorf. Im Alter von 21 Jahren wird er dort entlassen. Er ist zunächst einige Jahre arbeitslos und dann als Arbeiter in einem Industriebetrieb tätig. 1939 heiratet er Ida Hentschel und beginnt im folgenden Jahr eine Tätigkeit als Postfacharbeiter im Postamt Schlesischer Bahnhof (Ostbahnhof) in Berlin. Seit 1943 ist er im Tag- und Nachtdienst in der Einschreibstelle eingesetzt.
Am 10. Februar 1944 wird er und am folgenden Tag auch seine Frau festgenommen. Reinhold Böse wird vorge­worfen, Einschreibbriefe gestohlen und sich die darin enthaltenen Schmuckstücke, Tabakwaren und Bezugsberechtigungen angeeignet zu haben. Ida Böse soll von den entwendeten Bezugsbberechtigungen Lebensmittel, Kleidung und Schuhe erworben haben.
Das Sondergericht III beim Landgericht Berlin verurteilt Reinhold Böse am 12. Juni 1944 auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” wegen Diebstahls zum Tode. Seine Ehefrau wird zu fünf Jahren Zuchthaus und zu einer Geldstrafe verurteilt.
Reinhold Böse wird am 29. Juni 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Tenor des Todesurteils gegen Reinhold Böse, 12. Juni 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 821/2

Gnadengesuch des Rechtsanwalts von Reinhold Böse, 27. Juni 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 821/1

zurück