Jean Boutin

1. April 1922, Bordeaux – 25. August 1944
Jean Boutin besucht bis zum 14. Lebensjahr die Volks­schule. Er kommt als französischer „Zivilarbeiter“ nach Deutschland und ist zunächst als Bäcker in Berlin-Mariendorf beschäftigt. Später ist er als Posthilfsarbeiter beim Postamt Berlin Nr. 4 tätig.
1943 wird Boutin vom Landgericht Berlin wegen Hehlerei zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, die er bis zum 14. Juli 1943 verbüßt. Anfang November 1943 erkrankt Boutin und kehrt nach seiner Genesung nicht zur Arbeit zurück.
Im Dezember 1943 beteiligt sich Boutin an zwei Einbruchdiebstählen in Berlin. Zusammen mit sechs weiteren französischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern wird er vor dem Sondergericht V bei dem Landgericht Berlin angeklagt und am 3. August 1944 auf der Grundlage der „Volksschädlings­verordnung“ zum Tode verurteilt.
Der 22-jährige Jean Boutin wird nach der Ablehnung seines Gnadengesuchs am 25. August 1944 im Straf­gefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Jean Boutin

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Gnadengesuch des Rechtsanwalts Dr. Hans Levot für Jean Boutin, 10. August 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 1589/1

Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Jean Boutin, 25. August 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 1589/1

zurück