Hans Wilhelm von Zwehl
1933 wird Hans Wilhelm von Zwehl kurzzeitig in Haft genommen und emigriert nach seiner Freilassung nach Paris und von dort nach Saarbrücken. Mit seinen Artikeln unterstützt er die „Status-Quo-Bewegung” gegen einen Anschluss des Saarlandes an das Deutsche Reich und kritisiert das NS-Regime scharf. 1935 geht er nach Wien und kehrt schließlich 1937 nach Paris zurück, wo er bei Kriegsbeginn interniert wird. Nach seiner Entlassung aus dem Internierungslager in Montrouge flieht Zwehl in die unbesetzte Zone Frankreichs nach Toulouse. Hier wird er Ende Februar 1943 von der französischen Polizei fest­genommen und der Gestapo übergeben.
Hans Wilhelm von Zwehl wird am 29. Oktober 1943 vom 2. Senat des „Volksgerichtshofs” unter Roland Freisler wegen „Vorbereitung zum Hochverrat” zum Tode verurteilt. Er stirbt am selben Tag in der Haft im Straf­gefängnis Plötzensee unter unbekannten Umständen.
Dokumente
Gefangenenkarte von Hans Wilhelm von Zwehl
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anklageschrift gegen Hans Wilhelm von Zwehl, 30. Juni 1943
Bundesarchiv R 3018/2936
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Hans Wilhelm von Zwehl, 29. Oktober 1943
Bundesarchiv R 3018/2936
Mitteilung über den Tod von Hans Wilhelm von Zwehl, 30. Oktober 1943
Bundesarchiv R 3018/2936