Der 20. Juli 1944
Der Umsturzversuch vom 20. Juli 1944 ist das zentrale Ereignis des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus. Nach langen Vorbereitungen ziviler und militärischer Kreise entschließt sich Claus Schenk Graf von Stauffenberg Anfang Juli 1944, trotz seiner schweren Verwundung und seiner Schlüsselrolle in Berlin, selbst den Anschlag auf Hitler zu wagen. Am 20.Juli 1944 gelingt es ihm, eine Bombe in das scharf bewachte „Führerhauptquartier Wolfschanze” nahe dem ostpreußischen Rastenburg einzuschleusen und in der Lagebesprechung explodieren zu lassen. Stauffenberg kann das „Führerhauptquartier” verlassen und zurück nach Berlin fliegen.
Nach dem Scheitern des Umsturzversuches werden noch in derselben Nacht Stauffenberg, sein Adjutant Werner von Haeften, Albrecht Ritter Mertz von Quirnheim und Friedrich Olbricht im Innenhof des Oberkommandos des Heeres auf Befehl von Generaloberst Friedrich Fromm erschossen.
Auf Befehl Hitlers werden durch einen „Ehrenhof“ des Heeres die am Umsturzversuch beteiligten Offiziere aus der Wehrmacht ausgestoßen. So können diese durch den „Volksgerichtshof“ und nicht durch das eigentlich zuständige Reichskriegsgericht abgeurteilt werden.
Es ist der Auftakt zu einer Serie von mehr als 55 Prozessen, die mit über 100 Todesurteilen enden. Zu den Verurteilten gehören ab Oktober 1944 auch Menschen, die die am Umsturzversuch Beteiligten unterstützt oder ihnen bei der Flucht geholfen haben.
Bereits am 7. und 8. August 1944 findet der erste Prozess gegen Generalfeldmarschall Erwin von Witzleben, Oberleutnant Peter Graf Yorck von Wartenburg, Generaloberst Erich Hoepner, Generalleutnant Paul von Hase, Generalmajor Hellmuth Stieff, Hauptmann Karl Friedrich Klausing, Oberstleutnant Robert Bernardis und Oberleutnant Albrecht von Hagen statt, der mit Todesurteilen für alle Angeklagten endet. Über den ersten Prozess wird in der gelenkten Presse ausführlich informiert, Passagen der Verhandlungen werden wörtlich abgedruckt.
Die Verurteilten werden noch am selben Tag im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee erhängt. Manche von ihnen können geistlichen Zuspruch durch die Gefängnispfarrer Harald Poelchau und Peter Buchholz erhalten.
Am 7. und 8. September 1944 werden mit Carl Friedrich Goerdeler, Wilhelm Leuschner, Josef Wirmer, Ulrich von Hassell und Paul Lejeune-Jung die zivilen Köpfe des Umsturzversuches zum Tode verurteilt.
Roland Freisler, Präsident des „Volksgerichtshofes”, führt die meisten Prozesse selbst. Die überlieferten Film-, Foto- und Tondokumente geben einen Eindruck seiner hasserfüllten Verhandlungsführung. Die Angeklagten erhalten keine Wahlverteidiger; erst kurz vor der Verhandlung bekommen sie und ihre Pflichtverteidiger Einsicht in die Anklageschriften.
Die wegen ihrer Beteiligung am Umsturzversuch vom 20. Juli 1944 Erhängten werden in das Krematorium Berlin-Wilmersdorf gebracht und dort eingeäschert. Schon einen Tag später bringt ein Arbeiter des Krematoriums die Aschenreste in einem unauffälligen Karton in das Reichsjustizministerium in der Wilhelmstraße. Ihr weiterer Verbleib ist ungeklärt.
Insgesamt werden in Plötzensee zwischen dem 8. August 1944 und dem 9. April 1945 89 Menschen ermordet, die den Widerstandskreisen des 20. Juli 1944 zugerechnet werden können oder diese unterstützt haben.