Vorbereitungen der Enthauptung

Das Reichsjustizministerium weist den Oberreichsanwalt beim „Volksgerichtshof“ am 1. Juni 1942 an, das Todesurteil gegen Fritz Hoffmann durch den Scharfrichter Ernst Reindel vollstrecken zu lassen. Fritz Hoffmann wird am 12. Juni 1942 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee enthauptet. Der Leichnam von Fritz Hoffmann soll dem Anatomischen Institut der Universität in Berlin übergeben werden.