Unrechtsjustiz

Bereits im März 1933 errichten die Nationalsozialisten Sondergerichte für politische Straftaten. Nicht nur Deutsche, sondern auch viele ausländische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter gehören vor allem in der Kriegszeit zu den Opfern der Sondergerichte. In Plötzensee werden mehr als 1.000 Todesurteile von Berliner und anderen preußischen Sondergerichten vollstreckt.

Zwischen 1934 und 1945 verurteilt der „Volksgerichtshof“ mehr als 5.600 Menschen vor allem aus Deutschland, Österreich und aus dem besetzten tschechischen Gebiet wegen politischer Straftaten zum Tode. Von ihnen werden mehr als 1.500 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.

Seit Kriegsbeginn 1939 steigt die Zahl der Todesurteile der Militärjustiz, etwa wegen Desertion, Kriegsdienstverweigerung oder „Wehrkraftzersetzung“ stark an und wird bis Kriegsende mehr als 30.000 betragen. Im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee werden über 200 Urteile des höchsten Militärgerichts, des Reichskriegsgerichts, vollstreckt.

Seit 1943 gibt der „Volksgerichtshof“ zunehmend politische Strafverfahren an die Oberlandesgerichte ab, weil er wegen der steigenden Zahl der Verfahren nicht mehr alle selbst durchführen kann. Das in Berlin zuständige Kammergericht fällt mindestens 69 Todesurteile, von denen die meisten im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee vollstreckt werden.