Rechnung
Die Gebühr für die Todesstrafe beträgt 300 Reichsmark. Nach der Urteilsvollstreckung erhalten die Angehörigen dafür eine „Kostenrechnung“. Sie müssen auch die Kosten der Haft bezahlen. Hier fordert die Gerichtskasse Berlin-Moabit am 11. Oktober 1943 von den „Erben des Pianisten Karlrobert Kreiten“, der am 7. September 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee erhängt worden ist, insgesamt 639 Reichsmark und 20 Pfennige.