Karl Bädje
Er nutzt diese Fahrten wiederholt um große Geldbeträge in Reichsmark nach Belgien einzuführen, in andere Währungen zu tauschen und hierfür zwangs­bewirtschaftete Waren - vor allem Alkohol, Kaffee und Zigaretten- zu kaufen. Diese verkauft er anschließend in Frankreich und Deutschland zu überhöhten Preisen.
Karl Bädje wird am 25. März 1943 in Brüssel fest­genommen und am 2. August 1943 vom Gericht der Oberfeldkommandantur 672 wegen Devisenvergehen und Verstoßes gegen die Kriegswirtschaftsverordnung auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” zum Tode verurteilt.
Da weitere Prozesse anhängig sind, in denen er als Zeuge aussagen soll, wird Bädje nach Berlin überstellt und seine Hinrichtung zunächst ausgesetzt.
Nach Abschluss der Verfahren wird Karl Bädje am 8. September 1944 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Anklageschrift des Feldgerichts der Oberfeldkommandantur 672 gegen Karl Bädje, 24. Juni 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 9651
Abschrift des Urteils des Feldgerichts der Oberfeldkommandantur 672 gegen Karl Bädje, 2. August 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 9651
Sterbeurkunde von Karl Bädje vom 9. September 1944
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung