Ewald Berger
In einem Brief an seine Mutter schreibt er aus der Haft in Bromberg: „Was ich verbrochen habe, wisst ihr ja. Ich habe euch ja von Thorn aus mitgeteilt, dass ich unter keinen Umständen auf Menschen schießen und den Eid leisten kann, da mir dieses das Wort Gottes verbietet, und ich habe es mit der Heiligen Schrift begründet.”
Nach der bereits am 26. August 1939 in Kraft getretenen „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” gilt die Verweigerung des Wehrdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft”.
Ewald Berger wird am 21. Mai 1940 vom Reichskriegsgericht in Berlin zum Tode verurteilt. Am 15. Juni 1940 wird er in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Ewald Berger
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Ewald Berger (links) mit seinem Bruder Josef
Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa
Sterbeurkunde von Ewald Berger vom 15. Juni 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung