Otto Werner Berger
1. Oktober 1921, Berlin
– 6. Juli 1944
Otto Werner Berger erlernt den Beruf des Landwirts und meldet sich am 1. Mai 1940 zur Wehrmacht. Am 16. September 1943 wird er wegen Begünstigung in einer Mordsache sowie wegen Verstoßes gegen die Kriegs­wirtschaftsverordnung und Urlaubsüber­schreitung festgenommen und der Wehrmacht­kommandantur Berlin übergeben.
Das Flieger-Feldgericht in Hamburg verurteilt ihn am 23. Oktober 1943 zu fünf Jahren Zuchthaus. Gemeinsam mit Karl-Heinz Barthel kann er bei Außenarbeiten jedoch aus dem Zuchthaus Fuhlsbüttel entkommen.
Im Januar 1944 begehen die beiden Männer in Berlin mehrere Geschäftseinbrüche sowie Autodiebstähle. Sie werden am 9. Juni 1944 vom Sondergericht II beim Landgericht Berlin auf der Grundlage der „Volks­schädlingsverordnung” zum Tode verurteilt und am 6. Juli 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Das Flieger-Feldgericht in Hamburg verurteilt ihn am 23. Oktober 1943 zu fünf Jahren Zuchthaus. Gemeinsam mit Karl-Heinz Barthel kann er bei Außenarbeiten jedoch aus dem Zuchthaus Fuhlsbüttel entkommen.
Im Januar 1944 begehen die beiden Männer in Berlin mehrere Geschäftseinbrüche sowie Autodiebstähle. Sie werden am 9. Juni 1944 vom Sondergericht II beim Landgericht Berlin auf der Grundlage der „Volks­schädlingsverordnung” zum Tode verurteilt und am 6. Juli 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.