Friedrich Binert
1941 übernimmt Binert, der inzwischen Vater geworden ist, eine Stelle als Nachtwächter auf einer Baustelle. Hierbei handelt es sich um ein Haus, das nach einem Luftangriff weitgehend zerstört worden ist und nun wiederhergestellt wird. Aus einer verschlossenen Wohnung stiehlt er einige Lebensmittel, zwei Flaschen Likör sowie eine Kamera.
Friedrich Binert wird am 23. Mai 1941 vom Sonder­gericht II beim Landgericht Berlin als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher und Volksschädling wegen Diebstahls im Rückfall” zum Tode verurteilt. Das Gericht geht in seinem Urteil trotz einer geistigen Behinderung Binerts von seiner vollen Schuld­fähigkeit aus.
Er wird am 30. Juli 1941 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Friedrich Binert
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Mitteilung über die Hinrichtung von Friedrich Binert, 30. Juli 1941
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 6334