Friedrich Binert

8. Mai 1915, Grabau – 30. Juli 1941
Friedrich Binert wächst in verschiedenen Heimen auf. Er besucht eine Hilfsschule und arbeitet zunächst in der Landwirtschaft, zieht dann aber zu seiner Mutter nach Berlin. Nach einigen Diebstählen steht er zeitweise unter Aufsicht des Jugendamtes und wird schließlich bis zu seinem 19. Lebensjahr in Erziehungsheimen unter­gebracht. Anschließend ist er als Arbeiter tätig, begeht jedoch erneut verschiedene Eigentumsdelikte und wird mehrfach zu Haftstafen verurteilt.
1941 übernimmt Binert, der inzwischen Vater geworden ist, eine Stelle als Nachtwächter auf einer Baustelle. Hierbei handelt es sich um ein Haus, das nach einem Luftangriff weitgehend zerstört worden ist und nun wiederhergestellt wird. Aus einer verschlossenen Wohnung stiehlt er einige Lebensmittel, zwei Flaschen Likör sowie eine Kamera.
Friedrich Binert wird am 23. Mai 1941 vom Sonder­gericht II beim Landgericht Berlin als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher und Volksschädling wegen Diebstahls im Rückfall” zum Tode verurteilt. Das Gericht geht in seinem Urteil trotz einer geistigen Behinderung Binerts von seiner vollen Schuld­fähigkeit aus.
Er wird am 30. Juli 1941 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Friedrich Binert

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Mitteilung über die Hinrichtung von Friedrich Binert, 30. Juli 1941

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 6334

Sterbeurkunde von Friedrich Binert vom 30. Juli 1941

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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