Franz Blawat
Auf einer Reise nach Berlin, die er gemeinsam mit seiner Freundin am 21. Oktober 1939 unternimmt, entreißt er in den späten Abendstunden einer Frau die Handtasche. Er wird jedoch von zwei Männern gestellt, die die Polizei verständigen.
Franz Blawat wird am 3. November 1939 vom Sonder­gericht II beim Landgericht Berlin wegen schweren Raubes auf der Grundlage der am 5. September 1939 erlassenen „Volks­schädlings­verordnung” zum Tode verurteilt.
Er wird bereits am folgenden Tag im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Franz Blawat
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei