Ewald Brüske
Seit dem Frühjahr 1938 lebt er mit seiner Freundin in einer eigenen Wohnung, verliert diese jedoch schon bald. Das Paar kommt anschließend in Obadachlosen­unterkünften und in verschiedenen Hotels unter. Brüske lebt von Gelegenheitsarbeiten und geht betteln, wofür er mehrfach bestraft wird. Gemeinsam mit seiner Freundin begeht Brüske eine Reihe von Diebstählen und Überfälle auf Passanten.
Das Sondergericht III beim Landgericht Berlin verurteilt Ewald Brüske am 15. Juli 1940 auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” zum Tode.
Er wird am 7. September 1940 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Ewald Brüske
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Tenor des Urteils gegen Ewald Brüske und Irmgard Schallehn, 26. Juli 1940
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 308/1
Sterbeurkunde von Ewald Brüske vom 7. September 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung