Rudolf Burdt
20. Januar 1913, Berlin
– 22. Dezember 1944
Der Zimmermann Rudolf Burdt kritisiert wiederholt im Familienkreis das NS-Regime und wird von seiner zweiten Ehefrau Gertrud und ihrer Freundin Frieda Oschwald denunziert. Unmittelbar nach der Festnahme ihres Mannes reicht Gertrud Burdt die Scheidung ein.
Rudolf Burdt wird am 24. November 1944 vom Kammergericht Berlin wegen „Wehrkraftzersetzung” zum Tode verurteilt und am 22. Dezember im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
1947 wird ein Verfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Gertrud Burdt und Frieda Oschwald eröffnet. Im Juni 1949 wird Burdt zu zehn Jahren, Oschwald zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt.
Rudolf Burdt wird am 24. November 1944 vom Kammergericht Berlin wegen „Wehrkraftzersetzung” zum Tode verurteilt und am 22. Dezember im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
1947 wird ein Verfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Gertrud Burdt und Frieda Oschwald eröffnet. Im Juni 1949 wird Burdt zu zehn Jahren, Oschwald zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt.