Otto Capell
Capell geht anschließend verschiedenen Tätigkeiten nach und arbeitet als technischer Zeichner, Schalterbeamter bei der Reichspost sowie als Kontorist und Karteiführer bei der Film-Vertriebs-Gesellschaft Wittenberge.
Am 29. Juli 1943 fährt er nach Hamburg, um aus dem bombengeschädigten Haus seiner Schwiegermutter Gegenstände zu retten. Dabei findet Otto Capell einen Ballen Stoff aus einem ebenfalls zerstörten Nachbarhaus, behält diesen und verkauft und verschenkt die Stoffe in Wittenberge.
Otto Capell wird deshalb am 23. Oktober 1943 fest­genommen und wegen „Plünderns“ angeklagt. Das Sondergericht III bei dem Landgericht Berlin verur­teilt den verheirateten Vater dreier Kinder und eines Pflege­kindes auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung“ am 21. Januar 1944 zum Tode.
Otto Capell wird am 8. Februar 1944 in der Strafanstalt Plötzensee ermordet.
Dokumente
Haftbefehl gegen Otto Capell,
23. Oktober 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 2348
Tenor des Todesurteils gegen Otto Capell, 21. Januar 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 2348
An den Herrn Reichsjustitzminister in Berlin
In der obigen Sache wurde ich, Otto, Ernst, Erich Capell geb. am 27.III 1917 zu Osterburg, mit dem Tode bestraft. Wie sehr ich meine Tat bereue kann ich Ihnen mit Worten garnicht Mitteilen. Ich versichere Ihnen, daß ich mir garnicht bewußt gewesen bin was ich tat, niemals hatte ich die Absicht solches zu tun. Als ich die Sachen von meiner Schwiegermutter rettete und den Stoff auf der Straße liegen sah nahm ich ihn an mir, weil ich dachte daß er auf der Straße umkommen würde, denn auf beiden Seiten brannten die Häuser. Ferner hatte ich gedacht, daß meine Schwägerin und Schwiegermutter, die doch alles verloren hatten, den Stoff zu geben. Da ich nun krank war und kein Krankengeld bekam, da ich aus der Ersatzkasse ausgetreten war und noch in keiner anderen gemeldet, verkaufte ich Teile von dem Stoff, um für meine drei Kinder, meiner Frau, sowie Schwiegermutter und Schwägerin für den Unterhalt zu sorgen.
Ich bitte den Herrn Justizminister eine Begnadigung zu erwirken, denn ich möchte beweisen, daß ich kein Lump und Volksschädling bin, ferner Teil haben an dem großen Ringen des Vaterlandes. Vom 1.I.1936 bis 21.III.1942 war ich Soldat der Luftwaffe. Ich bitte mich wieder als Soldat für die Front zu verwen-
den, um dem Vaterland zu helfen mit meiner ganzen Kraft und meine Tat wieder gut machen. Ich bitte den Herrn Justitzminister nochmals um Begnadigung, bitte für meine drei kleinen Kinderchen und für meine Ehefrau welche das vierte Kind erwartet, ich bitte den Kindern den Vater und der Ehefrau den Mann wieder zu schenken, und der Mutter den einstigsten Sohn. Das bittet ein schwer geprüfter unglücklicher Mensch, welcher bitter bereut und wieder gut machen möchte.
Otto Capell
Gnadengesuch von Otto Capell,
24. Januar 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 2348
Ablehnung eines Gnadenerweises für Otto Capell vom 27. Januar 1944
Bundesarchiv R 3001/143352
Mitteilung über die Hinrichtung von Otto Capell vom 9. Februar 1944
Bundesarchiv R 3001/143352