Hermann Chill
Hermann Chill wird am 1. Juli 1939 festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, seit 1930 gemeinsam mit den in einem weiteren Prozess angeklagten Erich Schulz, Wilhelm Tosch und Karl Hoffmann in Danzig eine kommunistischen „Terror- und Sabotageorganisation“ aufgebaut zu haben. Er soll an der Beschaffung und Lagerung von Sprengstoff sowie am Bau von Sprengapparaten beteiligt gewesen sein, die im Kriegsfall den notwendigen Nachschub von Waffen und Munition für die deutsche Wehrmacht verhindern sollten.
Der zweite Senat des „Volksgerichtshofs” verurteilt Hermann Chill am 4. Juli 1940 wegen „Vorbereitung zum Hochverrat in Verbindung mit Sprengstoffverbrechen” zum Tode. Er wird am 12. Oktober 1940 im Straf­gefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Hermann Chill
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Hermann Chill, 4. Juli 1940
Bundesarchiv R 3017/9
Ablehnung eines Gnadenerweises für Hermann Chill durch den Reichsminister der Justiz, 2. Oktober 1940
Bundesarchiv R 3017/30639
Anordnung der Vollstreckung der Todesurteile gegen Karl Hoffmann, Erich Schulz, Willi Tosch und Hermann Chill, 9. Oktober 1940
Bundesarchiv R 3017/30639
Protokoll der Vollstreckung der Todesstrafe gegen Hermann Chill, 12. Oktober 1940
Bundesarchiv R 3017/30639