Jan Ciahotný

21. April 1897, Nieder Zukau (Dolní Žukov) – 6. November 1942
Jan Ciahotný

Erkennungsdienstliche Aufnahme von Jan Ciahotný, 1940

Bundesarchiv R 3017/13663, Bd. II

Jan Ciahotný besucht ein polnisches Gymnasium, nimmt als Soldat der österreichisch-ungarischen Armee am Ersten Welt­krieg teil und ist ab 1927 als technischer Beamter beim polnischen Rundfunk in Kattowitz tätig. Nach dem deutschen Überfall auf Polen arbeitet er ab Mitte 1940 bei der Grundstücksgesellschaft der deut­schen Treuhandstelle in Teschen (Cieszyn).
Sein jüngerer Bruder Ludvík Ciahotný, der seit Mai 1940 im angrenzenden „Protektorat Böhmen und Mähren” lebt, sammelt Informationen über die politi­sche, militä­rische und wirt­schaftliche Lage im besetzten Polen, die über Evarist Piťha nach Prag zu früheren führenden Politikern der Agrarpartei sowie zur tschechischen Exilregierung nach London weitergeleitet werden. Jan Ciahotný sammelt ab dem Frühsommer Nachrichten und wirkt als Kurier.
Nach seiner Festnahme Ende Oktober 1940 verurteilt der „Volksgerichts­hof” Jan Ciahotný am 8. Juli 1942 zusam­men mit seinem Bruder Ludvík und Evarist Piťha wegen „Landes­verrats, landesver­räterischer Feindbe­günstigung und Vorberei­tung zum Hoch­verrat” zum Tode. Alle drei Männer werden am 6. November 1942 in Plötz­ensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte des Strafgefängnisses Plötzensee von Jan Ciahotný

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Urteil des „Volksgerichtshofs“ gegen Evarist Piťha und andere vom 8. Juli 1942

Bundesarchiv R 3017/13663, Bd. I

Berlin, den 15. VII. 1942

Herrn
Oberreichsanwalt
Berlin.

Aus wundem Herzen, in großer Verzweiflung wende ich mich als deutsche Frau an Sie Herr Oberreichsanwalt mit der hoffnungsvollen Bitte mir zu helfen, die unglückselige Tat meines Mannes milder zu beurteilen und ihm sein Leben zu schenken. Möge es für ihn sprechen, dass er in der Polenzeit stets freundlich und hilfsbereit deutschen Volksgenossen zur Seite stand und mir seiner deutschen Frau und meiner deutschen Familie die Achtung für die deutsche Nation entgegenbrachte. Möge es für ihn sprechen, dass er als Freiwilliger im Weltkrieg der deutschen Nation
verbunden ward und auch in schwerer russischer Gefangenschaft am Kampf gegen den Bolschewismus teilnahm und auch sein Vater im Kampf um Deutschlands Bestehen als österreichischer Soldat sein Leben in Tirol gelassen hat. Als mein Mann im Jahre 1920 nach dem Weltkriege aus sibierischer Gefangenschaft zurückkam war der Kampf um die Existenz, wie ja jedem Deutschen bekannt, für die Berufslosen besonders schwierig. Im fremden Land fehlte die Hand des Führers. Wir waren ausgeschlossen von den Segnungen die jedem Deutschen im deutschen Vaterland zuteil wurden und ist es dann zu verwundern wenn in das gewohnte Geistes- und Gefühlsleben eine Handlung eindringt, die in keinem Zusammenhang mit dem Inneren steht? Wie habe ich mich selbst auf die Befreiung der Heimat gefreut und sie ersehnt!
Soll ich den höchsten Preis mit meinem Lebensglück dafür bezahlen? Liegt nicht die Grösse eines Reiches auch
darin, dass es verzeihen kann?
Ich will es als ein Beweis der Gnade ansehen wenn mir das Leben meines Mannes erhalten bleibt und er nicht schmachvoll stirbt. Ich weiss, auch mein Mann hat den Willen wieder gutzumachen was er gefehlt. Gibt es denn keine Art der Bewährung und Wiedergutmachung?
Erhalten Sie mir das Leben meines Mannes und ich will das Urteil, welches über uns beide gesprochen wurde, auch wenn es noch so schwer ist, willig tragen. Erbarmen Sie sich einer schwergeprüften deutschen Frau und seiner greisen Mutter, welche schon einmal ein Leben, das ihres im Kriege gefallenen Mannes beweinte und welche jetzt unter dem schweren Schlag, den sie erneut betroffen, totkrank daniederliegt.

In tiefem Schmerz
Helene Ciahotný.

Gnadengesuch von Helene Ciahotný für ihren Ehemann Jan Ciahotný vom 15. Juli 1942

Bundesarchiv R 3017/13663, Bd. II

Fernschreiben des Oberreichsanwalts an den „Reichsprotektor“ zur Voll­streckung des Urteils gegen Jan Ciahotný und weitere Personen vom 7. November 1942

Bundesarchiv R 3017/13663, Bd. II

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