Alois Cibulka

24. April 1919, Brünn (Brno) – 1. Juli 1944
Alois Cibulka wächst bei seiner Mutter und seinem Adoptivvater, einem Ministerialrat im Außen­ministerium, auf. Nach seinem Abitur 1936 studiert er am Priester­seminar in Brno (Brünn) Theologie.
Im September 1938 wird er wegen einer falscher An­schul­digung zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt, wird jedoch amnestiert. Aufgrund der Bestrafung muss er die Ordensge­mein­schaft verlassen und sein Theologie­stu­di­um auf­geben. Er lebt dann bei seinen Eltern, bis sein Adoptivvater 1939 verstirbt.
Im April 1939 kommt er als „Zivilarbeiter” in eine Glaserei nach Hannover. Wegen Dieb­stahls wird er zu einer vier­wöchigen Haftstrafe verurteilt. Nach seiner Entlassung ist er in Firmen in Berlin und Hamburg eingesetzt, wo er erneut straffällig und mit Haft­strafen belegt wird. Er selbst gibt an, die Straftaten aus Not begangen zu haben.
Anfang August 1943 gibt er sich im Berliner St. Xaverius-Stift als bombenge­schä­digter katholischer Geistlicher aus und ist bis zu seiner Festnahme Mitte September 1943 als Aus­hilfs­pfarrer in Alt-Lankwitz tätig.
Am 24. Mai 1944 verurteilt ihn das Sonderge­richt VII bei dem Landgericht Berlin auf Basis der kurz nach Kriegs­beginn er­lassenen „Volks­schädlingsverordnung” wegen „Betrugs und des unbefugten Tragens der geist­lichen Amtstracht” zum Tode.
Alois Cibulka wird 25-jährig am 1. Juli 1944 im Strafge­fängnis Plötz­ensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte des Strafgefängnisses Plötzensee von Alois Cibulka

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Berlin-Plötzensee, den 3. Juni 1944
Cibulka Alois

An den Herrn Generalstaatsanwalt
bei dem Landgericht (Sondergericht) in Berlin.

Gnadengesuch

Ich war erstemal 1938 von dem Kreisgericht in Brünn bestraft wegen § 209 falsche Anschuldigung. Gericht hat mir damals nicht vollständig verantwortlich für meine Tat erklärt (Attest des Polizeiarztes ist beim Acten zugelegt.) Nach meinem Entlassung konnte ich in damaligen Tschecho-Slowakei, keine Beschäftigung bekommen, als vorbestrafte und das war anfang meines schiefes Laufbahn. Ich bin damals ganz alleine auf mich angewisen worden. War ich in großer Not und deswegen habe ich Betrug begangen, dafür war ich zu 2 Monaten strenge Arrest verurteilt. 1.4.1939 war ich freiwillig nach Deutschland zu Arbeitseinsazt vermittelt und zwar zu deutsche Reichspost nach Hannover. Von dort war ich aber wegen vorstrafen entlassen. Bin ich stehen geblieben ohne Mittel in fremde Stadt. Arbeitsamt in Hannover konnte mir nicht zu anderem Arbeitseinsazt vermittelt, weil ich körperlich zu schwach war, darum habe ich Entlassungschein und Durchlassschein nach Protektorat bekommen. Da ich aber keine Reisegeld gehabt hatte, aus diesem Grunde habe ich 30,- RM gestohlen, dafür war ich vor dem Amstgericht zu Hannover, zu 1 Monat Gefängnis verurteilt. Spätere Straftaten in Hamburg und

in Berlin aus Not begangen. Ich war 30.7.1943 durch die Gestapo Berlin E2, Burgstr. Abt. BIV, ohne Personalpapieren Entlassen. Meine Papiere, sowie Entlassungschein aus der Strafhaft und zwei Koffer mit Wäsche und Kleider sind in Werwahrstelle des Polizeipräsidium in Hamburg geblieben und dort beim Terrorangriff v.J. im Juni/Juli verbranndt worden. Ich bin 22.7.43 mit Straftransport von Hamburg nach Berlin gekommen und meine eigene Sachen sollten nachgeschickt werden. Zwar Arbeitsamt hat mir vermittelt, aber ohne Unterkunft. Durch falschen Angaben in Xaverius-Stift, habe ich keine große Beträge erschlichen. Für Verpflegung und Unterkunft habe ich 120,- RM bezahlt, vom verdienten Gelde in Strafhaft (218,- RM). In Xaverius-Stift habe ich für Monat August auch Lebensmittelmarken abgegeben, welcher habe ich geschengt gekrigt von Herrn Dorala, Xaverius-Stift, da er als Beamte des Slowak. Gesand. bezieht dreifache Zuteilung. Ich konnte das alles nicht richtig beim Termin verfolgen, da ist alle sehr schnell gegangen. Bombenbeschädigt bin ich.
In Strafhaft in Hamburg, sowie in Berlin war ich stehts einer von besten Arbeitern, niemals mit Hausstrafen bestraft. Ich sehe an, dass ich schwer bestraft muß sein, aber ich bitte den Herrn Generalstaatsanwalt mein junges Leben mir lassen. Ich nehme jeder andere Busse auf mich, nur wenn darf ich Leben behalten. Ich kann und will auch in Zuchthaus für den Sieg arbeiten zuhelfen.
Mit deutschem Gruß
Alois Cibulka.

Gnadengesuch von Alois Cibulka vom 3. Juni 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin Nr. 1162/2

Gnadengesuch von Marie Cibulka für ihren Sohn Alois, darin Brief zitiert von Alois Cibulka, Juni 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin Nr. 1162/2

Bescheid über die Hinrichtung von Alois Cibulka, 3. Juli 1944

Bundesarchiv R 3001/143461

Sterbeurkunde von Alois Cibulka vom 4. Juli 1944

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

zurück