Georges Dauphin
Im September 1940 und Februar 1941 soll Dauphin andere Zwangsarbeiter bestohlen haben. Dafür wird er mehrfach verurteilt und verbüßt Haftstrafen. Von April bis Mai 1943 begeht Georges Dauphin erneut Diebstähle und wird vom Amtsgericht Gollnow am 2. September 1943 zu einer dreijährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Ein Jahr später hebt das Sondergericht III bei dem Land­gericht Berlin das Urteil auf und verurteilt Dauphin stattdessen am 29. September 1944 „wegen Diebstahls im Rückfall“ zum Tode.
Am 27. Oktober 1944 wird der 23-jährige Georges Dauphin in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Georges Dauphin
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei