Georges Delaune
Am 30. April 1943 wird er wegen „groben Unfugs“ mit zwei Wochen Haft bestraft, deren Vollstreckung jedoch bis zum Kriegsende ausgesetzt wird. Im September 1944 erscheinen Delaune und seine Frau nicht mehr zur Arbeit. Delaune beteiligt sich im September und Oktober 1944 an zwei Diebstählen. Dafür verurteilt ihn das Sondergericht IV bei dem Landgericht Berlin am 9. Januar 1945 auf der Grundlage der „Volksschädlings­verordnung“ zum Tode.
Nach der Ablehnung seines Gnadengesuchs wird der 21-jährige Georges Delaune am 26. Januar 1945 im Straf­gefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Georges Delaune
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Georges Delaune, 26. Januar 1945
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 2120/1