Hans Dobroszczyk
Am 1. März 1943 übernimmt er zusätzlich eine Stelle als Kontrolleur im Ufa-Kino am Nollendorfplatz. Am frühen Morgen des 2. März 1943 wird er denunziert, weil er nach einem Luftangriff auf einem Ruinengrundstück eine Tasche aufgehoben haben soll. Dies gilt als „Plünderung”.
Hans Dobroszczyk wird festgenommen, angeklagt und noch am selben Tag vom Sondergericht II beim Landgericht Berlin zum Tode verurteilt.
Hans Dobroszczyk wird bereits am nächsten Tag in Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Urteil des Sondergerichts II beim Landgericht Berlin gegen Hans Dobroszczyk, 2. März 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12C Berlin II 838
Gefangenenkarte von Hans Dobroszczyk
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei