Gertrud Dörffel
Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme kritisieren aber beide wiederholt das Regime. Gegen Gertrud Dörffel wird bereits 1938 wegen „heimtückischer Äußerungen” ermittelt, das Verfahren jedoch eingestellt. Nachdem die beiden Söhne zum Arbeitsdienst und zur Wehrmacht eingezogen worden sind, soll sie gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern des Dorfes erklärt haben: „nun hätten sie beide zum Totschießen; während sie ihre Söhne mit Sorgen habe großziehen müssen, blieben die jungen Parteibonzen daheim.” Sie verweigert den Hitlergruß und erklärt, dass sie lieber mit „Heil Moskau” grüße. Zudem sei Deutschland Schuld am Krieg, da man „die Juden aus Deuschland hinausgeworfen” habe.
Gertrud und Karl Dörffel werden am 8. September 1943 festgenommen. Der 1. Senat des „Volksgerichtshofs” verurteilt Gertrud Dörffel am 5. Juni 1944 wegen „Wehrkraftzersetzung” zum Tode. Karl Dörffel wird zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt, da ihm sein Einsatz für die nationalsozialistische Bewegung zugutegehalten und ihm im Gegensatz zu seiner Frau keine „hetzerische Absicht” unterstellt wird.
Nach der Ablehnung ihres Gnadengesuchs wird Gertrud Dörffel am 27. Juli 1944 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Gertrud und Karl Dörffel, 5. Juni 1944
Bundesarchiv R 3018/458
Anordnung zur Überstellung von Gertrud Dörffel, Therese Brinkmeier und Martha Gurth in das Strafgefängnis Plötzensee, 21. Juli 1944
Landesarchiv Berlin A Rep. 365, Nr. 81
Protokoll der Vollstreckung des Todesurteils gegen Gertrud Dörffel, 27. Juli 1944
Bundesarchiv R 3018/458