Johann Dombrowski
Johann Dombrowski verbreitet mit anderen Kollegen ein Spottgedicht auf Hitler, den Krieg und die NSDAP. Er wird daraufhin denunziert und am 13. September 1943 gemeinsam mit seinen Kollegen wegen „staatsfeindlicher Betätigung” festgenommen. Als der Berliner Gauleiter Joseph Goebbels von dem Vorfall erfährt, fordert er ein schnelles Todesurteil.
Johann Dombrowski, Fritz Pahnke, Fritz Großpietsch und Dorothea Fonden werden am 2. Oktober 1943 vom Oberreichsanwalt beim „Volksgerichtshof” angeklagt. Bereits zwei Tage später werden sie von dem 1. Senat des „Volksgerichtshofs” unter dem Vorsitz von Roland Freisler wegen „Wehrkraftzersetzung” zum Tode verurteilt.
Johann Dombrowski, Fritz Pahnke, Fritz Großpietsch und Dorothea Fonden werden nur einen Tag nach ihrem Todesurteil im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Anklageschrift des „Volksgerichtshofs” gegen Johann Dombrowski und andere, 2. Oktober 1943
Bundesarchiv R 3017/34108
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Johann Dombrowski und andere, 4. Oktober 1943
Bundesarchiv R 3017/5354