Johann Dombrowski

28. Dezember 1888, Spengawsken (Szpegawsk) – 5. Oktober 1943
Johann Dombrowski

Johann Dombrowski

Privatbesitz

Johann Dombrowski arbeitet nach der Schule bei einem Rechtsanwalt und ist dort bis zu seinem 18. Lebensjahr als Schreibkraft beschäftigt. Von 1914 bis 1918 ist er Soldat, anschließend wird er Buchhalter bei der Stadt­verwaltung in Berlin. 1924 gibt er diese Arbeit auf und arbeitet zwei Jahre als Zuschneider, kehrt jedoch anschließend wieder in die Stadtverwaltung zurück. Zuletzt ist er beim Wohlfahrts- und Jugendamt im Berliner Bezirk Horst Wessel (Friedrichshain) beschäftigt.
Johann Dombrowski verbreitet mit anderen Kollegen ein Spottgedicht auf Hitler, den Krieg und die NSDAP. Er wird daraufhin denunziert und am 13. September 1943 gemeinsam mit seinen Kollegen wegen „staatsfeindlicher Betätigung” festgenommen. Als der Berliner Gauleiter Joseph Goebbels von dem Vorfall erfährt, fordert er ein schnelles Todesurteil.
Johann Dombrowski, Fritz Pahnke, Fritz Großpietsch und Dorothea Fonden werden am 2. Oktober 1943 vom Oberreichsanwalt beim „Volksgerichtshof” angeklagt. Bereits zwei Tage später werden sie von dem 1. Senat des „Volksgerichtshofs” unter dem Vorsitz von Roland Freisler wegen „Wehrkraftzersetzung” zum Tode verurteilt.
Johann Dombrowski, Fritz Pahnke, Fritz Großpietsch und Dorothea Fonden werden nur einen Tag nach ihrem Todesurteil im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Anklageschrift des „Volksgerichtshofs” gegen Johann Dombrowski und andere, 2. Oktober 1943

Bundesarchiv R 3017/34108

Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Johann Dombrowski und andere, 4. Oktober 1943

Bundesarchiv R 3017/5354

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