Karl Dornbusch
Erkennungsdienstliches Foto von Karl Dornbusch
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 16117
Zwischen 1921 und 1929 wird er wegen verschiedener Eigentumsdelikte verurteilt. Seit 1935 arbeitet er in Berlin als Bauarbeiter, lebt jedoch aufgrund einer Erkrankung 1942 zeitweise von Krankengeld. Er wird am 21. März 1943 unter dem Vorwurf festgenommen, am Anhalter Bahnhof mehrere Kofferdieb­stähle begangen und den Inhalt der Koffer zum Teil für sich, zum Teil weiter­verkauft zu haben.
Karl Dornbusch wird vom Sondergericht VII beim Landgericht Berlin am 16. Juni 1943 auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” wegen „fortgesetztem gewerbsmäßigen Diebstahls” zum Tode verurteilt.
Er wird am 29. Juli 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Karl Dornbusch
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 16118
Tenor des Urteils gegen Karl Dornbusch, 21. Juni 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 16117
Mitteilung über die Hinrichtung von Karl Dornbusch, 30. Juli 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 16118