Gustav Dräger

20. September 1902, Dankelshausen, Kreis Göttingen – 10. Juni 1943
Gustav Dräger

Passfoto von Gustav Dräger

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 104

Gustav Dräger verlässt die Volksschule ohne Abschluss und ist als Landarbeiter und auf dem Bau tätig. Zeitweise ist er arbeits- und obdachlos. Seit 1925 wird er mehrfach wegen Diebstählen, vor allem von Lebensmitteln und Kleidung, aber auch wegen „Landstreicherei” und „Nicht­beschaffung einer Unterkunft” verurteilt.
Am 13. April 1942 wird er in Potsdam als kriegsver­wendungsfähig gemustert. Er verlässt anschließend jedoch seine Arbeitsstelle im brandenburgischen Rehagen und geht nach Berlin, wo er in einer Markthalle Beschäftigung findet. Hier stiehlt er Lebensmittel, die er teilweise weiterverkauft.
Gustav Dräger wird am 18. Mai 1942 festgenommen und nach § 5 der „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” angeklagt, da er sich der Erfüllung des Wehrdienstes zu entziehen versucht habe. Die Lebensmitteldiebstähle werden zunächst in einem gesonderten Verfahren angeklagt.
Das Reichsjustizministerium weist den Generalstaats­anwalt beim Landgericht Berlin jedoch an, die beiden Tatbestände in einem Verfahren zu verbinden und betont, dass man die Todesstrafe für Dräger als „gemeinschaftsschädlichen Verbrecher” erwarte.
Das Sondergericht V beim Landgericht Berlin fällt am 27. April 1943 das Todesurteil gegen Gustav Dräger. Er wird am 10. Juni 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Gustav Dräger

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 104

Schreiben des Reichsministers der Justiz an den Generalstaatsanwalt beim Kammergericht Berlin, 26. Juni 1942

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 104/1

Nachtrag zur Anklage des Sondergerichts, 6. April 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 104

Tenor des Todesurteils gegen Gustav Dräger, 3. Mai 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 104

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