Gustav Dräger
Am 13. April 1942 wird er in Potsdam als kriegsver­wendungsfähig gemustert. Er verlässt anschließend jedoch seine Arbeitsstelle im brandenburgischen Rehagen und geht nach Berlin, wo er in einer Markthalle Beschäftigung findet. Hier stiehlt er Lebensmittel, die er teilweise weiterverkauft.
Gustav Dräger wird am 18. Mai 1942 festgenommen und nach § 5 der „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” angeklagt, da er sich der Erfüllung des Wehrdienstes zu entziehen versucht habe. Die Lebensmitteldiebstähle werden zunächst in einem gesonderten Verfahren angeklagt.
Das Reichsjustizministerium weist den Generalstaats­anwalt beim Landgericht Berlin jedoch an, die beiden Tatbestände in einem Verfahren zu verbinden und betont, dass man die Todesstrafe für Dräger als „gemeinschaftsschädlichen Verbrecher” erwarte.
Das Sondergericht V beim Landgericht Berlin fällt am 27. April 1943 das Todesurteil gegen Gustav Dräger. Er wird am 10. Juni 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Gustav Dräger
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 104
Schreiben des Reichsministers der Justiz an den Generalstaatsanwalt beim Kammergericht Berlin, 26. Juni 1942
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 104/1
Nachtrag zur Anklage des Sondergerichts, 6. April 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 104
Tenor des Todesurteils gegen Gustav Dräger, 3. Mai 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 104