Friedbert Dubberke

9. Februar 1921, Alt Kuddezow, Kreis Schlawe (Chudaczewo) – 8. Juli 1943
Friedbert Dubberke

Erkennungsdienstliches Foto von Friedbert Dubberke

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 16147/3

Friedbert Dubberke wächst zum Teil in Kinderheimen auf, kommt 1932 in Fürsorgeerziehung und ist ab 1933 in den Landesheilanstalten Potsdam und Brandenburg-Görden untergebracht. 1938 wird er in das Arbeitshaus Berlin-Rummelsburg eingewiesen und im folgenden Jahr zwangssterilisiert.
Zeitweilig kann er aus dem Arbeitshaus Rummelsburg entkommen. Da er auf seiner Flucht Kleidung stiehlt, wird er im April 1939 zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt. Bei einem Ausgang im Oktober 1942 kehrt Friedbert Dubberke nicht ins Arbeitshaus zurück und begeht mehrere Einbrüche und Diebstähle. Den Großteil der Diebesbeute verkauft er an Hermann Weselmann, mit dem er gemeinsam im April 1943 vor dem Sondergericht Berlin angeklagt wird.
Am 19. Mai 1943 werden beide Männer vom Sonder­gericht VII beim Landgericht Berlin als „gefährliche Gewohnheitsverbrecher” zum Tode verurteilt. Friedbert Dubberke stellt mehrere Gnadengesuche. In der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft dazu heißt es:
„Dubberke ist zwar vermindert zurechnungsfähig; mit Recht hat jedoch das Gericht angesichts des gemeingefährlichen Treibens von der Möglichkeit einer Strafmilderung keinen Gebrauch gemacht. Dubberke stellt nach seinem Vorleben und Straftatten den Typ des gefährlichen Gewohnheitsverbrechers dar, dessen bisheriges Leben für die Volksgemeinschaft völlig wertlos war und auch in Zukunft nutzlos sein würde.”
Friedbert Dubberke wird am 8. Juli 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Friedbert Dubberke

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 16147


Urteil des Sondergerichts VII beim Landgericht Berlin gegen Friedbert Dubberke sowie Hermann und Emilie Weselmann, 19. Mai 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 16147

Aktenzeichen: 5. P.K. Li. 246.43

Indem mir von dem Herrn Vorstnr erlaubt wurde, noch einmal an das Gericht zu schreiben. Bitte ich höfligst in Gnaden um ein nochmaliges
mildes Urteil meiner lage. Während meiner Verurteilung, wurde mir zur antwort gegeben, das sagen sie uns blos, um mitleidt zu erregen.
gewiss noch dem, was ich alles gemacht haben
soll, und an hand meiner Akte, kann natürlich
Das gericht, nicht anders im glauben über mir sein. Da das gericht ja nicht dieses Seelishe, und körperliche leiden kent, was ich hab alles in meiner ganzen Jugend hab durchmachen müssen, und durch gemacht habe, ist alles so shwer, das das gericht sich garnicht. Vorstellen kann. Da das gericht Tag Täglich Gnadengesuche zugeschikt bekomt,
wirt es bestimt sagen, shon wider einer von
denen der im Leben Strauchelte, da shreibt
nun in meinen Akten, der Direktor von der
Fürsorge Anstalt Potsdam, unter anderm, ich
solle meinen Kameraden gegenüber unkameradshaftlich sein, nun warrum, ist aber nicht erwent. So möchte ich einmal dem gericht alles zu Papier geben, damit es kein falshes Bild von mir bekomt.
5. P. Gns. WZ. 43
Meine Jugend war shwer, in folge des ewigen
Anstaltsleben, stellten sich sehr früzeitig bei
mir, andren Kameraden gegenüber sehr starke minderwertigskeisgefüle ein, so das es ewig
hiess der ist ja dof, über all wurde ich geknuft
und gezuft, nie hatte ich einen Menshen, mit
dem ich mich einmal in sehr trüben Tagen, hätte
aussprächen können, die Tränen fallen Tage
und Nächte, die ich hab durhmachen müssen,
wofon das Gerich gar nichts von weiss, ebenfals
hies es in meinen Akten, erneigte sehr früzeitig zu Eigentumsfergehen, darauf kann ich nur zu
antwort geben, aus wirklich reinen gewissen,
das ich es nur aus purrem hunger tat um
einmal richtig satt zu werden. Wo ich in der
Anstalt Potsdam, in dem Stellmaherhandwerk
besheftigt war, hatte ich manhmal so shwere
Tage gehabt, das mir mein Meister manchmal
buchsteblich halb Todshlug, da ich Tage
hatte, wo ich die Algemeine Arbeit im halb-
shlaf ferrichtete, wär ich auch nie in der lage
gewesen, dises Handwerk volstendig auszulernen Ich kann nur immer wieder betonen, wenn ich bei klaren verstand gewesen wäre, das ich dises alles, was ich gemacht haben soll, ich Nie gemacht hätte. Wie gerne wärre ich Soldadt geworden, leider war mir auch das Versagt gewesen, das Gericht kann sich garnicht vorstellen was es heist, nur zusehen zu dürfen, wie alle andern als Soldat für Führer und Vaterland Im Osten ihre flich erfüllen dürfen, nur ich nicht. gebe gott das ich das gericht beweisen kann, das ich nicht so bin wie in den Akten stehen mag. Hohahtungsfoll.
Friedbert Dubberke.

Gnadengesuch von Friedbert Dubberke, 3. Juli 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 16145/1

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