Bernhard Dürrlich
Anschließend arbeitet er in einer Hoch- und Tiefbaufirma. Nach einem Streit verlässt er sein Elternhaus und übernachtet in der Hauptsache in Gartenlauben, die er zuvor aufgebrochen hat und aus denen er Lebensmittel und verschiedene Gebrauchs­gegenstände entwendet.
Das Sondergericht VI beim Landgericht Berlin verurteilt Bernhard Dürrlich am 7. Mai 1941 als „gefährlichen Gewohnheitsverbrecher” zum Tode.
Er wird am 25. Juni 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Bernhard Dürrlich
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 16077
Tenor des Todesurteils gegen Bernhard Dürrlich, 10. Mai 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 16077
Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Bernhard Dürrlich, 25. Juni 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 16077