Maurice Duhamel
Nach einer Krankheit im Januar 1944 kehrt er nicht mehr zu seiner Arbeitsstelle zurück. Duhamel begeht gemeinsam mit anderen französischen Zwangsarbeitern Geschäftseinbrüche.
Das Sondergericht VI bei dem Landgericht Berlin verurteilt sie dafür am 28. Juli 1944 auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” zum Tode.
Nach der Ablehnung seines Gnadengesuchs wird der 24-jährige Maurice Duhamel am 25. August 1944 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Maurice Duhamel
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei