Margarete Elchlepp
Am 6. April 1945 stürmen bis zu 200 Frauen und einige Männer mehrere Rahnsdorfer Bäckereien, nachdem der dortige Ortsgruppenleiter der NSDAP Sondermarken für Brot lediglich an Parteimitglieder ausgegeben hat. Anwohnerinnen denunzieren die an dem Aufruhr beteiligen Personen bei der Polizei.
Die vom Ortsgruppenleiter verständigte Gestapo nimmt wenige Stunden später etwa 15 Personen fest, darunter auch Margarete Elchlepp und ihre Schwester Gertrud Kleindienst, die die Interessen der Frauen gegenüber dem Ortsgruppenleiter vehement vertreten haben sollen.
Am 7. April 1945 tritt auf Befehl des Berliner Gauleiters Joseph Goebbels ein Standgericht zusammen, das Margarete Elchlepp und ihre Schwester Gertrud Kleindienst als „Rädelsführer“ wegen „Landfriedensbruchs“ und „Plünderns“ zum Tode verurteilt. Ebenfalls zum Tode verurteilt wird der Tischler Max Hilliges, der das Vorgehen der Frauen verteidigt hat.
Während Gertrud Kleindienst als Mutter dreier Kinder zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe begnadigt wird, werden Margarete Elchlepp und Max Hilliges noch in der Nacht zum 8. April im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Da Goebbels weitere Aufstände fürchtet, lässt er die Vollstreckung der Todesurteile zur Abschreckung auf Plakaten in Rahnsdorf bekannt geben.
Dokumente
Margarete Elchlepp (Mitte) bei einem Familientreffen, 1936
Privatbesitz
Abschrift der Plakate, die nach der Hinrichtung von Max Hilliges und Margarete Elchlepp in Rahnsdorf ausgehängt wurden, 1945
Landesarchiv Berlin C Rep. 118-01, Nr. 2012