Ehrengard Frank-Schultz

23. März 1885, Magdeburg – 8. Dezember 1944
Ehrengard Besser abolviert eine Ausbildung als Diakonie­schwester und ist in verschiedenen Krankenhäusern tätig. 1905 heiratet sie den Arzt Dr. Frank-Schultz, mit dem sie in Berlin lebt und zwei Kinder hat. Nach dem Tod ihres Mannes lebt sie von einer Witwenrente.
Seit 1940 vermietet sie ein Zimmer ihrer Wohnung in Berlin-Wilmersdorf an den jungen Oberleutnant Harald Wendelstein, zu welchem sie ein mütterliches Verhältnis aufbaut.
Als Harald Wendelstein in einem Lazarett behandelt wird, lernt Frank-Schultz dort die Schwesternhelferin Erika Roeder kennen. Die beiden Frauen stehen auch nach der Entlassung Wendelsteins weiter in Kontakt.
Harald Wendelstein wird nach dem Scheitern des Umsturzversuchs vom 20. Juli 1944 wegen vermeint­licher Mitwisserschaft festgenommen. Ehrengard Frank-Schultz berichtet Roeder davon und bedauert in dem Gespräch, dass das Attentat auf Adolf Hitler gescheitert ist. Sie erklärt, dass es sonst Frieden gegeben hätte und ein Leben unter „englisch-amerikanischer Herrschaft“ besser sei als unter der nationalsozialistischen „Gewalt­herrschaft“.
Erika Roeder denunziert Ehrengard Frank-Schultz, die am 24. August 1944 festgenommen wird. Sie wird am 6. November 1944 vom „Volksgerichtshof“ wegen „Wehr­kraftzersetzung“ zum Tode verurteilt.
Knapp einen Monat nach der Urteilsverkündung wird Ehrengard Frank-Schultz am 8. Dezember 1944 in der Strafanstalt Plötzensee ermordet.
Harald Wendelstein befindet sich zu diesem Zeitpunkt bereits wieder im Fronteinsatz.

Dokumente

Todesurteil des „Volksgerichtshofs” gegen Ehrengard Frank-Schultz, 6. November 1944

Bundesarchiv R 3018/2617

Frauenstrafgefängnis
Berlin NO 18, den 14. Nov. 1944
Barnimstraße 10


Gnadengesuch

An den Herrn Reichsanwalt
des Volksgerichts


Am 6. November ist mein Todesurteil ausgesprochen; ich würde es still hinnehmen, denn jede Schuld verlangt ihre Sühne, aber der Gedanke an meine alte 84jährige Mutter, an meinen Sohn Erwin, der seit Nov. 40 in Südafrika interniert ist und an meinen Pflegesohn Harald Wendelstein, der mir lieb ist wie ein eigenes Kind - der Gedanke an das schwere Leid das ihnen mein selbstverschuldeter Tod bereitet drängt mich immer stärker um ein milderes Urteil zu bitten.
Selbst in der tiefen Erregung in der ich mich durch Harald Wendelsteins Ver-



haftung befand und die sich von Woche zu Woche steigerte durch die Ungewißheit ob er noch lebte oder nicht, hätte ich mich nie zu jenen Worten hinreißen lassen dürfen die gegen geistiges u. irdisches Gesetz ein schweres Vergehen waren.
Wie nun mein lieber Jung Harald so jung er noch war in all seinen schweren Kriegserlebnissen ein tapferer Soldat war - und immer sein wird, so will ich nicht hinter ihm zurückstehen und tapfer dem Entscheid entgegensehen.

Ehrengard Frank-Schultz
geb. Besser

Gnadengesuch von Ehrengard Frank-Schultz, 14. November 1944

Bundesarchiv R 3018/2617

Anordnung der Vollstreckung des Todesurteils gegen Ehrengard Frank-Schultz, 24. November 1944

Bundesarchiv R 3018/5068

Protokoll der Vollstreckung des Todesurteils gegen Ehrengard Frank-Schultz, 8. Dezember 1944

Bundesarchiv R 3018/5068

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