Charlotte Garske

4. Dezember 1906, Berlin – 16. Dezember 1943
Charlotte Garske

Charlotte Garske

Gedenkstätte Deutscher Widerstand

Charlotte Schaepe absolviert eine kaufmännische Lehre und arbeitet vor allem als Kontoristin. Seit 1926 ist sie verheiratet und wird Mutter eines Sohnes. Nach der Scheidung von ihrem ersten Mann heiratet sie 1933 den Bauhilfsarbeiter Erich Garske. Beide beteiligen sich nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten am Wider­stand gegen das NS-Regime.
Sie stellen ihre Wohnung in Berlin-Mitte den illegal nach Deutschland eingereisten Instrukteuren des Zentral­komitees der KPD zur Verfügung. So finden in dieser Wohnung unter anderem Eugen Schwabinghaus und Wilhelm Knöchel ihr Quartier. Außerdem unterstützen sie die Arbeit Knöchels bei der Herstellung der illegalen Zeitschrift „Der Friedenskämpfer”. Charlotte Garske reist als Kurierin Knöchels unter anderem nach Wuppertal. Sie organisiert auch Straßentreffs Knöchels in Berlin.
Charlotte Garske wird am 17. Februar 1943 festge­nom­men und am 9. November 1943 gemeinsam mit ihrem Ehemann vom „Volks­gerichtshof” zum Tode verurteilt.
Erich Garske wird am 13. Dezember 1943 im Zuchthaus Brandenburg-Görden hingerichtet. Drei Tage später wird Charlotte Garske im Strafgefängnis Plötzen­see ermordet.

Dokumente

Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Charlotte und Erich Garske, 9. November 1943

Bundesarchiv R 3018/1625

Berlin den 9. November 43.


An die
Reichskanzlei des Führers!
Amt für Gnadengesuche
Berlin

Gnadengesuch!

Durch Urteil des Volksgerichts vom 9.11.43 Aktenzeichen 10. J 573/43 ist gegen meinen Ehemann Erich Garske und mich wegen Vorbereitung zum Hochverrat die Todesstrafe ausgesprochen worden.
Ich bitte hierdurch auf dem Gnadenwege um Umwandlung der Todesstrafe in eine Freiheitsstrafe. Das mir zur Last gelegte Vergehen, Kurierdienste für die kommunistische Partei geleistet zu haben, entspricht nicht den Tatsachen. Ich habe garnicht gewußt, daß der seinerzeit bei uns wohnende Knöchel ein Funktionär war, sondern bekam dieses erst anläßlich des heutigen Termins zu wissen.
Als mir seinerzeit Knöchel ins Haus gebracht wurde, brachte ich es aus Menschlichkeitsgründen nicht fertig, diesem kranken Menschen gegenüber eine ablehnende Antwort zug ben, zumal mir gesagt wurde, daß der Aufenthalt bei uns nur vorübergehend sein sollte. Ich kann nur immer und immer wieder sagen, daß ich wissentlich keinerlei kommunistische Verbindungen hatte und wenn ich dazu benutzt worden bin, zweimal einen Brief zu überbringen, so geschah dieses ohne jegliche Kenntnis der Bedeutung und des Inhaltes dieser Briefe.
Ich bin ohne meine Schuld in unverantwortlicher Weise von Knöchel als Werkzeug benutzt worden

Durch die in der Gerichtsverhandlung mir zur Kenntnis gelangten Zusammenhänge weis ich, daß ich leichtfertig und ohne Überlegung gehandelt habe und bereue dieses von ganzem Herzen. Ich bitte deshalb um Abänderung des so sehr harten Urteiles auch in Anbetracht dessen, daß ich einen 17 jährigen Jungen habe, der völlig unschuldig ist und der, wenn er beide Eltern zu gleicher Zeit verliert, auch untragbar hart bestraft würde.
Ich habe seit meinem 13. Lebensjahre, da ich meinen Vater im Weltkriege verloren habe, ununterbrochen hart arbeiten müssen, um zu dem Lebensunterhalt meiner Familie beizutragen. Überall habe ich meine Pflicht getan und zur größten Zufriedenheit meiner Arbeitgeber gearbeitet.
Ich bitte darum nochmals meinem Gnadengesuch stattzugeben, um durch mein weiteres Leben den Beweis erbringen zu können, daß eine Begnadigung keiner Unwürdigen zu Teil werden würde.

Charlotte Garske.
Zug.Nr. 374/43 Abt. II/42
Bln. N.W. 40 Alt Moabit 12a

Gnadengesuch von Charlotte Garske, 9. November 1943

Bundesarchiv R 3018/1625

Anordnungen des Reichsjustiz­ministeriums zur Hinrichtung von Charlotte und Erich Garske, 24. November 1943

Bundesarchiv R 3018/1625

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