Marianne Gąszczak
Seit Beginn des Zweiten Weltkrieges bis zum Januar 1941 arbeitet sie als Prüferin bei der Auslandsbriefstelle des Oberkommandos der Wehrmacht. Anschließend ist sie als Stenotypistin bei einer Berliner Baufirma beschäftigt.
In Berlin ist Marianne Gąszczak mit den Schwestern Helene Maćkowiak und Stefanie Przybył sowie mit Hedwig Neumann befreundet, deren Familien wie die ihre polnischer Herkunft sind. Am 25. November 1942 wird sie festgenommen, ihre Freundinnen sind zu diesem Zeitpunkt bereits in Haft.
Gąszczak wird am 4. Juni 1943 vom Oberreichsanwalt beim „Volksgerichtshof” angeklagt. Ihr werden Kontakte zum polnischen Nachrichtendienst Stragan, der im Dienst der Widerstandsorganisation Związek Walki Zbrojnej (ZWZ - Verband für den Bewaffneten Kampf) steht, vorgeworfen. Sie soll Informationen über die Zerstörungen durch Luftangriffe in Duisburg sowie über die Lage von Rüstungsbetrieben weitergegeben haben.
Marianne Gąszczak wird am 6. August 1943 vom 3. Senat des „Volksgerichtshofes” auf der Grundlage der „Volks­schädlingsverordnung” wegen Spionage zum Tode ver­urteilt. Sie wird am 28. September 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Anklageschrift gegen Marianne Gąszczak, 4. Juni 1943
Bundesarchiv R 3017/10012
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Marianne Gąszczak, 6. August 1943
Bundesarchiv R 3017/10012
Sterbeurkunde von Marianne Gąszczak 29. September 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung