Nelly Gethe

31. März 1900, Berlin – 24. September 1943
Nelly Blank arbeitet nach dem Besuch der Volksschule als Fabrikarbeiterin, im Einzelhandel und in der Gastro­nomie. 1929 heiratet sie den Kraftfahrer August Gethe, mit dem sie einige Jahre ein Milch­geschäft betreibt und der 1937 verstirbt.
Nelly Gethe begeht zwischen 1924 und 1938 mehrere Diebstähle, für die sie zu Gefängnis- und Zucht­hausstrafen verurteilt wird. Nach Verbüßung ihrer letzten Haftstrafe wird sie im Februar 1938 in eine Heil- und Pflegeanstalt überführt, aus der sie im Dezember 1940 entlassen wird. Sie steht fortan unter polizeilicher Überwachung.
Am 27. Mai 1943 wird Nelly Gethe erneut festgenommen. Ihr werden mehrere Taschendiebstähle vorgeworfen. Nelly Gethe wird vom Sondergericht I beim Landgericht Berlin am 6. September 1943 als „gefährliche Gewohnheits­verbrecherin” zum Tode verurteilt.
Ihr wird vom Gericht zwar eine verminderte Zurechnungsfähigkeit bescheinigt, diese grenze aber „nahe an die Vollverantwortlichkeit”. Zudem müsse aufgrund „ihrer verbrecherischen Neigung” von weiteren Straftaten ausgegangen werden.
Nachdem das Gnadengesuch für Nelly Gehte abgelehnt worden ist, wird sie am 24. September 1943 im Strafge­fängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Urteil des Sondergerichts Berlin gegen Nelly Gethe, 6. September 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 2006

Gnadengesuch für Nelly Gethe, 7. September 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 2006/1

Ablehnung des Gnadengesuchs für Nelly Gethe, 17. September 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 2006

Sterbeurkunde von Nelly Gethe vom 25. September 1943

Bundesarchiv

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