Hermann Göschler
1936 wendet sich Hermann Göschler den Zeugen Jehovas zu und verweigert, als er im September 1939 zur Wehrmacht eingezogen wird, aus religiösen Gründen den Dienst an der Waffe.
Nach der bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen am 26. August 1939 in Kraft getretenen „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” wird dieses als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und kann mit dem Tode bestraft werden.
Hermann Göschler wird festgenommen und zunächst in Völkermarkt inhaftiert. Am 26. September 1939 erhebt der Oberreichskriegsanwalt Anklage gegen ihn. Hermann Göschler wird am 11. November vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt und am 1. Dezember 1939 im Straf­gefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Hermann Göschler
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Hermann Göschler vom 1. Dezember 1939
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung