Luise Graf
Die Glaubensgemeinschaft der Ernsten Bibelforscher (seit 1931 Zeugen Jehovas) wird bereits im April 1933 in mehreren deutschen Ländern verboten. Das Ehepaar hält jedoch an seinen Glaubensüberzeugungen fest und ist an der illegalen Verbreitung religiöser Schriften beteiligt.
Adolf Graf wird im Frühjahr 1936 in „Schutzhaft” genommen und in verschiedene Konzentrationslager verschleppt. Luise Graf engagiert sich jedoch weiterhin als Kurierin bei der Verbreitung von Materialien ihrer Glaubensgemeinschaft. Bei dem Versuch, Schriften für ihren Mann in das Konzentrationslager Ravensbrück zu schmuggeln, wird Luise Graf am 21. August 1943 festgenommen und zunächst in Ravensbrück inhaftiert.
Im November 1943 wird Luise Graf zur Gestapo nach München überstellt, die gegen sie im Rahmen eines größeren Verfahrens gegen Angehörige der Zeugen Jehovas ermittelt.
Ende August 1944 wird sie in das Landgerichtsgefängnis Potsdam eingeliefert und am 6. September 1944 vom „Volksgerichtshof” wegen „Zersetzung der Wehrkraft” zum Tode verurteilt. Luise Graf wird am 13. Oktober 1944 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Adolf und Luise Graf, 1931
Privatbesitz
Anklageschrift gegen Luise Graf und drei weitere Zeuginnen Jehovas, 22. Juli 1944
Bundesarchiv R 3017/31830
Urteil des „Volksgerichtshofes” gegen Luise Graf und zwei weitere Zeuginnen Jehovas, 6. September 1944
Bundesarchiv R 3017/31830