Frieda Horstbrink
Frieda und Gustav Horstbrink werden im Januar 1943 gemeinsam mit dem befreundeten Ehepaar Lina und August Beckmann sowie einem weiteren Bekannten festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, sich zu einer „kommunistischen Zelle” zusammengeschlossen zu haben und gemeinsam den Moskauer und Londoner Rundfunk abgehört zu haben. Die beiden Männer sollen zudem „Feindflugblätter” verbreitet haben.
Frieda und Gustav Horstbrink sowie das Ehepaar Beckmann werden am 28. September 1943 vom „Volksgerichtshof” wegen „Vorbereitung zum Hochverrat” zum Tode verurteilt.
Frieda Horstbrink und Lina Beckmann werden am 1. November 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet. Ihre Ehemänner sterben am selben Tag im Zuchthaus Brandenburg-Görden.
Dokumente
Anklageschrift gegen Lina und August Beckmann, Frieda und Gustav Horstbrink und Hugo Hillebrenner, 16. August 1943
Bundesarchiv R 3017/28571
Todesurteil des „Volksgerichthofs” gegen Lina und August Beckmann sowie Gustav und Frieda Horstbrink, 28. September 1943
Bundesarchiv R 3017/28571