Charlotte Joch
Im Januar 1943 bricht sie gemeinsam mit einem italienischen Arbeiter in verschiedene Gartenlauben ein. Bei einem der Einbrüche verständigt der Laubenbesitzer die Polizei. Charlotte Joch wird fest­genommen, der Mittäter kann entkommen.
Sie wird am 28. April 1943 vom Sondergericht VII beim Landgericht Berlin auf der Grundlage der „Volks­schädlingsverordnung” zum Tode verurteilt, da sie sich „die zur Ausnutzung der zur Abwehr von Fliegergefahr getroffenen Maßnahmen” zunutze gemacht habe.
Charlotte Joch wird am 25. Juni 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Mitteilung über die Hinrichtung von Charlotte Joch, 25. Juni 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 932