Charlotte Joch

22. Februar 1906, Berlin-Spandau – 25. Juni 1943
Charlotte Joch, geborene Merten, wird im November 1942 für drei Wochen in das Arbeitserziehungslager Fehrbellin eingewiesen. Sie ist nach der Trennung von ihrem Mann obdachlos und geht keiner geregelten Arbeit nach.
Im Januar 1943 bricht sie gemeinsam mit einem italienischen Arbeiter in verschiedene Gartenlauben ein. Bei einem der Einbrüche verständigt der Laubenbesitzer die Polizei. Charlotte Joch wird fest­genommen, der Mittäter kann entkommen.
Sie wird am 28. April 1943 vom Sondergericht VII beim Landgericht Berlin auf der Grundlage der „Volks­schädlingsverordnung” zum Tode verurteilt, da sie sich „die zur Ausnutzung der zur Abwehr von Fliegergefahr getroffenen Maßnahmen” zunutze gemacht habe.
Charlotte Joch wird am 25. Juni 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Mitteilung über die Hinrichtung von Charlotte Joch, 25. Juni 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 932

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