Margarete Jucksch

23. April 1906, Görlitz – 31. März 1944
Margarete Müller besucht nach der Volksschule eine Haushaltsschule und arbeitet in Berlin als Kranken­helferin und als Kontoristin. 1939 heiratet sie den Schneider Fritz Jucksch.
Margarete Jucksch wird am 20. Dezember 1943 vom Oberreichsanwalt beim „Volksgerichtshof” angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, sich 1942 und 1943 während verschiedener Besuche bei einer Freundin in Potsdam, „zersetzend” über die NS-Führung und die Stimmung in der Bevölkerung geäußert zu haben. So soll sie unter anderem gesagt haben, „der Hund, der Hitler” werde bald gehänkt und sie wolle dann dabei sein. Sie wird am 18. Februar 1944 vom 1. Senat des „Volksgerichtshofs” wegen „Zersetzung der Wehrkraft” zum Tode verurteilt.
Margarete Jucksch wird am 31. März 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Anklageschrift gegen Margarete Juksch, 20. Dezember 1943

Bundesarchiv R 3017/32940

Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Margarete Jucksch, 18. Februar 1944

Bundesarchiv R 3017/32940

Verkündung der Vollstreckung des Todesurteils, 31. März 1944

Bundesarchiv R 3017/32940

Protokoll der Vollstreckung des Todesurteils, 31. März 1944

Bundesarchiv R 3017/32940

Sterbeurkunde von Margarete Jucksch vom 1. April 1944

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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