Margarete Jucksch
Margarete Jucksch wird am 20. Dezember 1943 vom Oberreichsanwalt beim „Volksgerichtshof” angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, sich 1942 und 1943 während verschiedener Besuche bei einer Freundin in Potsdam, „zersetzend” über die NS-Führung und die Stimmung in der Bevölkerung geäußert zu haben. So soll sie unter anderem gesagt haben, „der Hund, der Hitler” werde bald gehänkt und sie wolle dann dabei sein. Sie wird am 18. Februar 1944 vom 1. Senat des „Volksgerichtshofs” wegen „Zersetzung der Wehrkraft” zum Tode verurteilt.
Margarete Jucksch wird am 31. März 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Anklageschrift gegen Margarete Juksch, 20. Dezember 1943
Bundesarchiv R 3017/32940
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Margarete Jucksch, 18. Februar 1944
Bundesarchiv R 3017/32940
Verkündung der Vollstreckung des Todesurteils, 31. März 1944
Bundesarchiv R 3017/32940
Protokoll der Vollstreckung des Todesurteils, 31. März 1944
Bundesarchiv R 3017/32940
Sterbeurkunde von Margarete Jucksch vom 1. April 1944
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung