Jaroslav Kladiva
Nach der Besetzung der böhmischen Länder durch die Wehrmacht erklärt er sich Ende November 1939 auf Anfrage von Jaroslava Částková hin bereit, für einen nach Belgrad geflohenen britischen Auslandskorrespondenten Nachrichten aus dem „Protektorat” zusammenzutragen.
Jaroslav Kladiva übermittelt ihr in den folgenden Wochen Informationen aus Politik und Wirtschaft, aber auch über die Wehrmacht und Festnahmen der Gestapo. Anfang November 1940 eröffnet ihm Jaroslava Částková, dass die Nachrichten in erster Linie für die tschechische Auslandsbewegung bestimmt seien. Jaroslav Kladiva beliefert sie bis April 1940 weiterhin mit Nachrichten.
Er wird am 21. Juni 1940 festgenommen. Der „Volksgerichtshof” verurteilt ihn am 9. Dezember 1942 zusammen mit Jaroslava Částková und zwei weiteren Angeklagten wegen „Vorbereitung zum Hochverrat und landesverräterischer Feindbegünstigung” zum Tode. Das für Kladiva gemäß § 80 Abs. 1 vorgesehene Strafmaß der lebenslangen Zuchthausstrafe könne den Strafzweck nicht erreichen, so das Urteil.
Jaroslav Kladiva wird am 25. Mai 1943 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Anklageschrift des „Volksgerichtshofs” gegen Jaroslava Částková und andere vom 6. Juli 1942
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-317-1
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Jaroslava Částková und andere vom 9. Dezember 1942
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-317-2