Michael Klause
Er schließt sich 1926 dem Roten Frontkämpferbund (RFB) an und ist kurzeitig dessen Leiter im Berliner Bezirk Wedding. 1930/31 ist er Kursant an der Militärschule der Komintern in Moskau. Nach seiner Rückkehr wird Klause Mitarbeiter des Ordnerdienstes, des späteren Partei-Selbstschutzes der KPD.
Am 9. August 1931 werden nahe der KPD-Zentrale auf dem Berliner Bülowplatz die Polizisten Paul Anlauf und Franz Lenk erschossen. Die Täter werden im Umkreis des RFB vermutet, zu einem Prozess kommt es jedoch erst nach der nationalsozialistischen Machtübernahme. Michael Klause wird am 15. August 1933 von der SA festgenommen und schwer misshandet. In den Verhören macht er umfangreiche Aussagen und belastet sich selbst schwer. Obwohl die Haupttäter flüchtig sind, beginnt im Juni 1934 der Prozess vor dem Schwurgericht I beim Landgericht Berlin gegen 15 Personen. Er endet am 19. Juni 1934 mit Todesurteilen gegen Michael Klause, Max Matern und Friedrich Broede wegen gemeinschaftlichen Mordes.
Klause wird von Hitler am 2. Mai 1935 zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe begnadigt, in das Zuchthaus Luckau überführt und von dort im Februar 1939 nach Brandenburg-Görden. Am 13. November 1941 wird Klause nach Berlin geholt, um in einem weiteren Verfahren ausszusagen.
Michael Klause, der seit 1938 um eine Verkürzung oder Aussetzung seiner Freiheitsstrafe bittet, begeht am 7. Februar 1942 in seiner Zelle im Strafgefängnis Plötzensee Selbstmord.
Dokumente
Gefangenenkarte von Michael Klause
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Tenor des Todesurteils gegen Michael Klause
Landesarchiv Berlin A Rep. 358-02, Nr. 157176
Begnadigung von Michael Klause zu lebenslanger Zuchthausstrafe, 2. Mai 1935
Landesarchiv Berlin A Rep. 358-02, Nr. 157177
Bericht über den Selbstmord von Michael Klause, 8. Februar 1942
Landesarchiv Berlin A Rep. 02, Nr 358-. 157176