Elisabeth Kliß

11. Juni 1909, Königshütte (Chorzów) – 2. Februar 1945
Elisabeth Kliß absolviert nach dem Besuch der Volksschule und eines polnischen Gymnasiums das deutsche Lehrerinnen­seminar in Bielitz (Bielsko) und ist anschließend als Hauslehrerin tätig. Sie engagiert sich politisch in der polnischen internationalen Gefangenen­hilfe und im kommunistischen Jugendverband.
1934 geht sie nach Krakau, wo sie jedoch keine Anstellung findet und wiederholt wegen Eigentums­delikten verurteilt wird. 1939 wird sie als Fürsorgerin auf Probe bei der Stadtverwaltung von Königshütte ange­stellt. Da sie Unterstützungsgelder unterschlägt, wird sie im August 1942 vom Landgericht Beuthen-Kattowitz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach einer Auseinandersetzung mit einer Bewacherin wird sie im Mai 1943 zusätzlich zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt.
Elisabeth Kliß wird am 23. Oktober 1944 vom Ober­reichsanwalt beim „Volksgerichtshof” angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, gegenüber Mitgefangenen kommunistische Parolen verbreitet, ihre Sympathien für die Sowjetunion bekundet und eine deutsche Kriegsniederlage voraus­gesagt zu haben. Sie wird am 9. Januar 1945 vom 2. Senat des „Volksgerichtshofs” wegen „Wehrkraft­zersetzung” zum Tode verurteilt.
Elisabeth Kliß wird am 2. Februar 1945 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Elisabeth Kliß

Bundesarchiv R 3018/5027

Todesurteils des „Volksgerichtshofs” gegen Elisabeth Kliß, 9. Januar 1945

Bundesarchiv R 3018/5027

Potsdam, den 10. Januar 1945.


An
den Herrn Oberreichsanwalt
beim Volksgerichtshof Berlin W.9.

Ges.Z.: 10.J.314/44.


Gnadengesuch.

Ich bin in der Verhandlung am 9.1.45. vom Volksgerichtshof zum Tode und 10. Jahren Ehrverlust verurteilt worden. Ich sehe ein, daß ich durch mein Verhalten wie auch durch meine Handlungsweise der Deutschen Volksgemeinschaft gegenüber schwer gefehlt habe und bereue meine Tat sehr. Leider kann ich jetzt nichts mehr ungeschehen machen, wenn ich auch Jahre meines Lebens opfern würde. Als Beweis dafür, daß ich aber nicht die überzeugte Kommunistin bin, für die ich gehalten werde, möchte ich anführen, daß ich mich ja nachweisbar in den Jahren 1934-40 von jeder politischen Tätigkeit ferngehalten habe, was durch Deklaration beim Volksgericht in Krakau im Jahre 1934 bestätigt werden kann. Daraufhin bin ich aus der K.P.P. ausgeschieden. Nach all dem Schweren, was hinter mir liegt, würde ich auch nie mehr der Versuchung unterliegen und rückfällig werden.
Ich bitte daher höflichst, noch einmal von der Todesstrafe absehen zu wollen und mir in einer Freiheitsstrafe - und wenn es lebenslänglich wäre - Gelegenheit zu geben, durch einwandfreies Verhalten mich zu einem gesunden und brauchbaren Volksmitglied emporarbeiten zu können. Ich habe durch meine Tätigkeit in den Jahren 1931-34 Einblick in die verschiedensten Organisationen gehabt und würde,



um Ihnen den Ernst meines guten Willens zu beweisen, mich restlos dem conspirativen Dienst widmen, auch während einer evtl. Haft, denn es ist Ihnen ja bekannt, daß ich alle meine Verbindungen aufrechterhalten habe.
Beweis dafür ist, daß ich der Gestapo in Breslau wichtige Angaben auf diesem Gebiete gemacht habe, die sich auf die Stadt Krakau, Warschau und Sosnowitz beziehen.
Ich will durch dieses Anerbieten versuchen, etwas von dem, was ich an der Volksgemeinschaft gefehlt habe, wieder gutzumachen und bitte nochmals, mir durch Aufhebung der Todesstrafe dazu Gelegenheit geben zu wollen.

Elisabeth Kliss.

Gnadengesuch von Elisabeth Kliß, 10. Januar 1945

Bundesarchiv R 3018/5027

Protokoll der Vollstreckung des Todesurteils an Elisabeth Kliß, 2. Februar 1945

Bundesarchiv R 3018/5027

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