Marie Klute
1942 wird Marie Klute wegen der Fälschung ihres Haushaltsausweises zu einem Monat Gefängnis verurteilt, die Strafvollstreckung wird jedoch ausgesetzt.
Aufgrund der hohen Gefahr von Luftangriffen wird sie im Juli 1943 in die Gemeinde Radensfelde im Kreis Bütow in Pommern evakuiert und in der Familie eines Bauern untergebracht. Bereits am Tag nach ihrer Ankunft kritisiert sie die nationalsozialistische Führung und erklärt den Krieg für verloren. Marie Klute wird von ihren Quartiergebern denunziert, am 16. August 1943 festgenommen und in Köslin inhaftiert.
Am 23. November 1944 verurteilt der 3. Strafsenat des Kammergerichts Berlin, der an diesem Tag in Köslin tagt, Marie Klute wegen „Wehrkraftzersetzung” zum Tode. Kurz nach dem Urteil wird sie nach Berlin gebracht und am 15. Dezember 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Anklageschrift des Generalstaatsanwalts beim Kammergericht Berlin gegen Marie Klute, 25. Juli 1944
Bundesarchiv R 3018/3657
Todesurteil des Kammergerichts Berlin gegen Marie Klute, 23. November 1944
Bundesarchiv R 3018/3657