Helene Korth

17. April 1911, Rippin/Graudenz (Grudziadz) – 6. Oktober 1944
Die Ehe­leute Helene und Walter Korth schlachten ab 1940 Vieh ihres Gutes ohne Erlaub­nis. Um dies zu ver­tuschen, zündet Walter Korth am 1. März 1944 das Vieh­haus an und wird festge­nommen. Um den Ver­dacht von ihrem Ehe­mann abzu­lenken, setzt Helene Korth gemein­sam mit ihrem 15-jährigen Sohn den Notstall in Brand.
Helene und Walter Korth werden am 13. Sep­tember 1944 vom Sonder­gericht bei dem Land­gericht Rostock auf der Grund­lage der „Volks­schäd­lings­verord­nung“ wegen Brand­stiftung zum Tode verurteilt.
Helene Korth wird am 6. Oktober 1944 in der Straf­an­stalt Plötzen­see ermordet, Walter Korth ist bereits am Tag zuvor im Zucht­haus Bran­denburg-Görden hinge­richtet worden.
Der Sohn kommt in ein Jugend­gefängnis.

Dokumente

Sterbeurkunde von Helene Korth vom 7. Oktober 1944

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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