Helene Korth
17. April 1911, Rippin/Graudenz (Grudziadz)
– 6. Oktober 1944
Die Eheleute Helene und Walter Korth schlachten ab 1940 Vieh ihres Gutes ohne Erlaubnis. Um dies zu vertuschen, zündet Walter Korth am 1. März 1944 das Viehhaus an und wird festgenommen. Um den Verdacht von ihrem Ehemann abzulenken, setzt Helene Korth gemeinsam mit ihrem 15-jährigen Sohn den Notstall in Brand.
Helene und Walter Korth werden am 13. September 1944 vom Sondergericht bei dem Landgericht Rostock auf der Grundlage der „Volks­schädlings­verordnung“ wegen Brandstiftung zum Tode verurteilt.
Helene Korth wird am 6. Oktober 1944 in der Strafanstalt Plötzensee ermordet, Walter Korth ist bereits am Tag zuvor im Zuchthaus Brandenburg-Görden hingerichtet worden.
Der Sohn kommt in ein Jugendgefängnis.
Helene und Walter Korth werden am 13. September 1944 vom Sondergericht bei dem Landgericht Rostock auf der Grundlage der „Volks­schädlings­verordnung“ wegen Brandstiftung zum Tode verurteilt.
Helene Korth wird am 6. Oktober 1944 in der Strafanstalt Plötzensee ermordet, Walter Korth ist bereits am Tag zuvor im Zuchthaus Brandenburg-Görden hingerichtet worden.
Der Sohn kommt in ein Jugendgefängnis.
Dokumente
Sterbeurkunde von Helene Korth vom 7. Oktober 1944
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

