Max Matern
Seit 1930 gehört Matern dem Berliner Parteiselbstschutz (PSS) an, der die Sicherheits- und Verteidigungs­funktionen des 1929 verbotenen RFB übernehmen soll.
Am 9. August 1931 werden nahe der KPD-Zentrale auf dem Berliner Bülowplatz die Polizisten Paul Anlauf und Franz Lenk erschossen. Die Täter werden im Umkreis des RFB vermutet, zu einem Prozess kommt es jedoch erst nach der nationalsozialistischen Machtübernahme.
Obwohl die Haupttäter flüchtig sind, beginnt im Juni 1934 der Prozess vor dem Schwurgericht I beim Landgericht Berlin gegen 15 Personen. Er endet am 19. Juni 1934 mit Todesurteilen gegen Michael Klause, Max Matern und Friedrich Broede wegen gemeinschaftlichen Mordes.
Max Matern wird, nachdem die Revision gegen das Urteil vom Reichsgericht abgewiesen worden ist, am 22. Mai 1935 mit dem Handbeil im Hof des Strafgefängnisses enthauptet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Max Matern
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Tenor des Todesurteils gegen Max Matern, 17. Januar 1935
Landesarchiv Berlin A Rep. 358-02, Nr. 157176
Ablehnung des Gnadengesuchs von Max Matern, 2. Mai 1935
Landesarchiv Berlin A Rep. 358-02, Nr. 157177
Bekanntmachung der Hinrichtung von Max Matern, 22. Mai 1935
Landesarchiv Berlin A Rep. 358-02, Nr. 157176
Sterbeurkunde von Max Matern vom 22. Mai 1935
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung