Marie Minářová
Erkennungsdienstliche Aufnahme von Marie Minářová, 1942
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-531-8
Nach der Besetzung der böhmischen Länder durch die Wehrmacht und dem Verbot der KPČ betätigt sie sich bis März 1940 bei der illegalen Fortführung der politischen Arbeit. Das Oberlandesgericht Breslau verurteilt sie deshalb am 25. Juni 1941 zu fünfzehn Monaten Zuchthaus. Nach ihrer Haftentlassung kommt sie im August 1941 mit einem Lehrer in Kontakt, der die KPČ nach deren Zerschlagung in Prerau wiederaufzubauen sucht. Marie Minářová stellt einen Kontakt her, vermittelt ihm ihren Schwiegersohn und bekommt Flugschriften ausgehändigt.
Am 12. Dezember 1942 verurteilt der „Volksgerichtshof” sie mit zwei weiteren Angeklagten wegen „Vorbereitung zum Hochverrat und landesverräterischer Feindbegünstigung” zum Tode. Alle drei zum Tode Verurteilten werden am 5. April 1943 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Anklage des „Volksgerichtshofs” gegen Marie Minářová und andere vom 19. September 1942
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-531-6
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Marie Minářová und andere vom 12. Dezember 1942
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-531-6
Brief von Marie Minářová an ihren Mann vom 23. Dezember 1942 mit auszugsweiser Übersetzung
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-531-5
Bekanntmachung der Hinrichtung von Marie Minářová und anderen, plakatiert 1943 in Prerau
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-531-7