Margarethe Näfe
Während ihr Ehemann bis 1933 der SPD angehört hat, ist Margarethe Näfe parteilos. Sie wird am 8. August 1943 festgenommen. Ihr wird vorgeworfen, gemeinsam mit dem befreundeten Richard Jänsch in ihrer Wohnung regelmäßig illegal ausländische Sender gehört und die Nachrichten diskutiert zu haben. Beide sollen Kontakt zu sowjetischen Zwangsarbeitern und französischen Kriegsgefangenen gesucht und gemeinsam mit ihnen Sabotageaktionen kriegswichtiger Einrichtungen geplant haben.
Margarethe Näfe und Richard Jänsch werden am 3. November 1944 vom 2. Senat des „Volksgerichtshofs” wegen „Vorbereitung zum Hochverrat” und „landes­verräterischer Feindbegünstigung” zum Tode verurteilt. Margarethe Näfe wird am 8. Dezember 1944 im Straf­gefängnis Plötzensee ermordet.
Richard Jänsch wird am 11. Dezember 1944 im Zucht­haus Brandenburg-Görden hingerichtet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Margarethe Näfe
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anklageschrift des „Volksgerichtshofs” gegen Margarete Näfe und andere, 15. Juli 1944
Bundesarchiv R 3018/1620
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Margarete Näfe und andere, 3. November 1944
Bundesarchiv R 3018/1620