Katharina Peters

30. November 1897, Leimen – 29. September 1944
Katharina Peters

Katharina Peters

Privatbesitz

Katharina Kalbrunner entstammt einer Arbeiterfamilie und besucht die Volks- und Mädchenschule in Leimen. Anschließend absolviert sie eine Lehre als Schneiderin und übt diesen Beruf bis 1914 aus. Von 1914 bis 1918 ist sie Arbeiterin in einer Heidelberger Zigarettenfabrik. 1923 heiratet sie den nieder­ländischen Elektromeister Evert Peters, der später Pächter eines Lichtspieltheaters in Zwönitz im Erzgebirge wird.
Katharina Peters, die dort als Kassiererin arbeitet, wird am 10. September 1943 festgenommen. Ihr wird vorgewor­fen, im Vorraum des Kinos gegenüber einem Frontsol­daten erklärt zu haben, dass die Wehrmacht aus Feig­lingen bestehe, das Volk absichtlich verdummt werde und dass Deutschland den Krieg verlieren müsse. Obwohl Katharina Peters die Aussagen bis zuletzt be­streitet und außer dem Soldaten keine weiteren Zeugen gehört werden, wird sie am 23. August 1944 vom 6. Se­nat des „Volksgerichtshofs” zum Tode verurteilt.
Katharina Peters wird am 29. September 1944 im Straf­gefängnis Berlin-Pötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Katharina Peters

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Katharina Peters, 23. August 1944

Bundesarchiv R 3017/35392

An den Herrn
Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof!

Gnadengesuch
der Frau Kath. Peters geb. Kalbrunner geb. am 30. Nov. 97. zu Leimen (Laden).
Ich wurde heute den 23. Aug. 44. v. Volksgerichtshof wegen angeblicher Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilt. Ich muß dem hohen Herrn Oberreichsanwalt mir wieder versichern, daß man mich zu Unrecht zum Tode verurteilt hat, da ich die mir zur Last gelegten schwerwiegenden Äußerungen niemals gemacht habe, deßhalb den hohen Herrn Oberreichsanwalt höfl. ersuche von der schwersten Strafe abzusehen u. dieselbe in eine zeitliche Strafe umzuwandeln.
Kath. Peters



Berlin, 11. Sept. 1944

An den
Reichsanwalt beim Volksgerichtshof
6 Senat Potsdam/ Berlin W 8
Bellevuestr. 15

Zu meinem Gnadengesuch vom 23. August gebe ich noch folgenden Anhang u. bitte den Oberreichsanwalt gnädigst die Akten nochmals genau Überprüfen zu wollen, das zur Aufklärung meiner Unschuld dienen soll. Ich als Frau bin mir heute noch nicht im Klaren was ich getan haben sollte, daß man mich im Handumdrehen zum Tode verurteilt hat. Mein Rechtsanwalt Dr. Gareis aus Chemnitz, der am 21. Aug. einen großen Prozeß in Ch. zu vertreten hatte, u. voraussichtlich 3 Tage dauern sollte, war dadurch verhindert mich beim Volksgericht zu vertreten. Sein Sozius Dr. Thiele der dann die Vertretung übernehmen sollte, wurde dann im letzten Moment vom Volksgerichtshof nicht zugelassen. So geschah es, daß die Sache Dr. Kunz aus Berlin übertragen werden mußte, dieser aber in der kurzen Zeit keinen genauen Überblick haben konnte. Die Papieren die mir in meiner Sache dienen sollten, lagen in Chemnitz bei Dr. Gareis. Zwei Briefe die ich im Mai 42 zugeschickt bekam, von einem Obergefreiten, der mich auch in eine schlechte Sache bringen wollte; Aber auch mein schnelles Entgegentreten nicht zur Wirkung kam Gerade diese Briefe wollte ich dem hohen Gerichtshof zur Einsicht vorlegen u. damit beweisen, daß es noch viele solche Menschen gibt, die darnach trachten, Andere ins Unglück zu stürzen. Das Interesse das dem Wagler zugrunde gelegen haben mag, mich einer solchen Äußerung zu beschuldigen, könnte meines Erachtens nur aus Rache geschehen sein, weil ich ihm, wie er selbst angab, bei seinem zu späten Erscheinen, keinen Einlaß mehr gewährte u. ihn auf das morgen Kommen aufgefordert hätte. Bei dieser Unterredung die vorm Eingang ins das Theater stattfand, fragte er mich, wie es dem Karl Löbel geht u. wo der ist. Dieser Mann war mit Wagler zusammen in der Garnision zum Ausbilden u., weil ich dessen Schwester sehr gut kannte u. auch einmal in Löbels Wohnung gerade kam, wo sich der Wagler verabschiedete, mag wohl der Grund gewesen sein, daß Wagler mich nach Löbels Befinden fragte. So leitete Wagler sein Gespräch mit mir ein u. ich hätte bestimmt keinen Grund dazu, mich auf seine Erzählungen aus dem Felde so hinreißen zu lassen, daß ich die mir zur Last gelegten Äußerungen, machen müßte. Solche Sätze kann nur der machen, der einen anderen reinlegen will. Dies ist dem Wagler auch vollauf geglückt, Zeit hatte er dazu genug, denn 4 Monate später am 10. Sept. wurde ich verhaftet. Der Wagler wußte genau, daß in den 4 Monaten die dazwischen lagen, 1000de Besucher von mir abgefetdigt wurden u. ich da nichts mehr genau wissen kann, zumal ich Wagler nur unter dem Namen Beck flüchtig kannte. Die Unterhaltung die stattfand, hatten nach Waglers ersten Angaben im Vorraum stattgefunden, mit noch 10-15 Personen u. hätte ungefähr 25 Minuten gedauert. Es ist dabei wunderlich, daß sich bei diesen Äußerungen die ich gemacht haben sollte, nicht Ein oder der Andere von diesen angeblichen Personen da war, der genau b.w.


so empört war; u. dem Soldaten zur Seite stand.
Wäre das wahr gewesen, daß auch nur eine einzige Person im Vorraum gestanden hätte, wäre ich heute bestimmt nicht hier im Gefängnis u. Wagler hätte sich bestimmt nicht erlaubt, diese große Unwahrheit mir aufzubürden. Bei der Verhandlung gab Wagler auf Befragen, wieder zu, ich wäre bei dem Gespräch in der Kasse gesessen. Das Kino selbst ist ein veralteter Stil, Vorraum u. Kasse ist von dem Zuschauerraum durch Vorhänge abgetrennt, daher kommt es auch nach Beginn der jeweiligen Vorstellungen keine Besucher mehr im Vorraum sich aufhalten dürfen, um durch lautes Gerede oder Lachen, die Vorstellung zu stören. Die Kasse selbst ist eine festabgeschlossener Raum, mit einer Tür versehen, an deren Tür ein kleines Fenster von 0,5 cm br. u. 30 cm h. zusammen mit dem Zahlbrett eingebaut ist. Bei der Unterhaltung mit Wagler, hätte der, eine gebückte Haltung einnehmen müssen, um mich überhaupt in der Kasse zu r[eden,] desgleichen gilt auch für mich. Es ist aus diesem Grunde Unmöglich ein Gespräch das 25 Minuten dauert, in dieser Stellung zu führen u. hätte ich selbst so laut reden müssen, bei dem Geräusch, vom Film u. den angeblichen Personen, daß ich selbst die Vorstellung gestört hätte. Das kann ja nur dem passieren, der nicht mehr seine Sinne zusammen hat. Fest steht, daß mich Waglers Angaben, mit gut ½ Stunde Verspätung ankam, dazu 25 Minuten Unterhaltung 1 Stunde zusammen kommt, die Vorstellung bereits bis zur Hälfte abgelaufen wäre u. da dürfte es unmöglich sein, daß da noch zirka 15 Personen stehen u. wollen Einlaß. Dies dürfte ein jeder Fachmann u. Theaterbesitzer bestätigen können. Wahrheit ist, daß ich Wagler vor dem Eingang zum Theater abgefertigt habe u. dies dürfte auch der Grund sein, zu seiner Enschuldigung.

Ich bitte daher das hohe Gericht, dieses Ganze, nochmals sorgfältig zu prüfen, das zu diesem schweren Urteil führte, denn ich habe mir in meinem ganzen Leben nie etwas zuschulden kommen lassen fühle mich daher, zu Ungerecht verurteilt worden zu sein.

Frau Repmann, die als Zeugin geladen wurde, sollte bezeugen, ob bei Ihrer Tätigkeit als Platzanweiserin der B____ herrschte, daß während der Vorstellung, der Vorraum voll Leute stehen darf, um sich da zu unterhalten. Als Frau Repmann anfing den kleinen Vorraum zu schildern, wurde das Gespräch abgeb...



Bestimmt hätte sie über vieles Aufklärung geben können, den es ist nicht einerlei, ob da ein od. 15 Besucher gestanden haben u. das Gespräch mit anhörten.
Ich habe nun dem hohen Gericht nochmals eine genaue Aufführung zur Orientierung der Sache gegeben u. glaube, daß Sie mich verstehen werden, wenn ich sage, ich kämpfe hier um meine Unschuld u. alles daran setzen will dies zu beweisen.

Katharina Peters

Gnadengesuche von Katharina Peters

Bundesarchiv R 3017/35392

Abschrift der Abschiedsbriefe von Katharina Peters an ihren Vater und ihren Bruder Georg

Privatbesitz

Verkündung der Vollstreckung der Todesstrafe, 29. September 1944

Bundesarchiv R 3017/35392

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