Agnes Szukalska

12. April 1891, Cmachowo/Kreis Samter (Ćmachowo/Szamotuły) – 20. Mai 1943
Agnes Szukalska

Erkennungsdienstliche Aufnahme von Agnes Szukalska

Bundesarchiv R 3017/39298

Die Haushaltshilfe Agnes Szukalska, geborene Brzoska, wird am 19. Februar 1943 vom 4. Senat des „Volks­gerichtshofs” wegen „schweren Verrats militärischer Geheimnisse” zum Tode verurteilt.
Agnes Szukalska wird am 20. Mai 1943 im Strafgefäng­nis Berlin-Plötzensee ermordet.

Dokumente

Tenor des Todesurteils des „Volksgerichtshofs” gegen Agnes Szukalska vom 19. Februar 1943

Bundesarchiv R 3017/39298

Gerichtsgefängnis Berlin-Charlottenburg 5, den 23.12.1942
Name des Briefschreibers: Kantstraße 79

Agnes Szukalska
Gelesen: 3 J 350/40 G
4. L. 142/42.

Sehr geehrte Frau Dr. Rechtsanwältin Schmelseisen-Servaes.

Anbei übersende ich Ihnen meine Abschrift.
Ich ersuche den Volksgerichtshof um Hinzuziehen der folgenden Zeugen,
Frau Marie Slabencka in Bawilch Bahnhofstr.,
“ Schröder Hallerowo Kr. Rawitsch
“ Franzke Schuhgeschäft Rawitsch
“ Illguth Großlichtenwaldau b/ Bunzlau.
Und wenn möglich eine Gegenüberstellung mit dem polnischen Off. Klozek.
und Malermeister Wopinski.
Ich begründe mein dringendes Ersuchen mit den nicht zutreffenden Behauptungen in der Anklageschrift.
Ich bin im mit Deptala ausgegangen. Es ist unwichtig, daß ich mit Deptala ein Liebesverhältnis unterhielt und ich muß

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mich gegen diese Behauptungen ganz energisch zur Wehr setzen.
Als Zeugen nenne ich hier
Frau Maria Slabenska Rawitsche Bahnhofstr.
“ Franzke “ Schuhgeschäft
“ Schröder Hallerowo Kr. Rawitsch.
Von 1932-1933 der deutschen Behörde schwere Schäden zugefügt worden sind, geschah nicht durch mich, sondern durch Deptala, der ja von der Mohr zur deutschen Mitarbeit aufgefordert wurde.
Eine Gegenüberstellung mit den Maler Kopinski ist aus folgenden Gründen absolut und nötig.
Durch unvorsichtiges Aussagen der Mohr in meiner Wohnung, in Gegenwart Maler Kopinski und Deptala, ist es nun sehr erklärlich, daß dieser Kopinski die Aussage weitergeleitet hat.
Der Deptala frug den damaligen Off. Klozek, warum Ihm das Ritterkreuz abgelehnt wurde. Klozek erwiederte Deptala der Kopinski hat das zur Anzeige gebracht, daß er für Deutschland Spioniere.
Nach der Verhaftung der Mohr ist der

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Kopinski aus Rawitsch ausgezogen.
Eine Gegenüberstellung mit dem Off. Klozek begründe ich wie folgt.
Auf den Hinweis der Aussagung die ich als Zeugin bei der Mohr machte, mußte ich tun da mir der Off. Klozek sagte ich sei verloren.
Als Mutter dreier Kinder davon 2 noch nicht volljährig mußte ich mein Leben schützen auf den Hinweis des Off. Klozek.
Auf Veranlassung des Off. Klozek habe ich nur mich geäußert, daß ich die Mohr gleich gemeldet habe. Dieses war nun damals falsche Aussage von mir, denn ich dachte nie daran die Mohr bei den Polen zu verraten. Zumal mich die Polen voll und ganz ruiniert hatten mein Geschäft wo ich mein Brot davon hatte meine 4 Zimmer Wohnung alles haben mir die Polen genommen, kann man doch von mir nicht erwarten das ich zu Polen Gunsten gearbeitet habe.
Wenn man mich damit beschuldigt, daß alle die an mich gerichtete Briefe bei der polnischen Behörde waren so kann das durch Deptala geschehen sein, möglich ist es auch, daß die polnische Behörde Briefe zu Eingang meiner Wohnung gesperrt haben, und gleich an die Hände der polnischen Behörde. Da Deptala mit mir und der

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Mohr für Deutschland arbeiten sollte, hatte er Einblick in alles.
Nach Verhaftung der Mohr gingen Gerüchte in Rawitsch, daß Mohr für Polen gearbeitet hat, und Polen sie daher sehr bestraften.
Ich habe mit großem Mißtrauen und äußerster Vorsicht mit der Mohr gearbeitet weil ich wußte u. fühlte da sie für zwei Seiten arbeitete.
Unwahr ist es, daß ich mit Deptala nach Posen kommen sollte, und 300 Zloty von Klozek erhielt, das bestreite ich, das letzte Mal an der Grenze sollte ein Zusammenkommen bei Illguths stattfinden mit den Deutschen. Auf dem Wege nach Illguths wurde ich durch polnische Grenzbeamte beobachtet. Ich ahnte, daß durch Mohr und Deptalas Doppelspiel Gefahr für Deutschland war, und warnte ja daher die Deutschen. Aus diesem Grunde ersuche ich Hinzuziehn Frau Illguth Großlichtenwaldau b/Bunzlau. Auf den Weg nach Hause wurde ich dann wiederholt von polnischen Grenzbeamten angehalten. Da ich allzu oft den Weg gegangen bin, wie dieser Grenzbeamter mir sagte, bekam ich ein Verbot für Überschreiten dieses Weges einen schärften Vermerk beim wiederblicken mich sofort zu verhaften.
Untersuchungsgefangene
Agnes Szukalska

Brief von Agnes Szukalska an ihre Rechtsanwältin vom 23. Dezember 1942

Bundesarchiv R 3017/39298

Mitteilung des Abganges der Gefangenen Agnes Szukalska vom 20. Mai 1943

Bundesarchiv R 3017/39298

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